DSGVO – Warnung Nutzung WhatsApp für Lehrer und Schulen

Datenschutzbeauftragter von Hessen sieht WhatsApp kritisch.
Gerne nutzen Lehrer moderne Wege, wie Facebook oder Messenger-Dienste, um ihren Schülern kurze Mitteilungen zukommen zu lassen. Michael Ronellenfitsch ist Datenschutzbeauftragter von Hessen und erklärt, warum diese Art der Kommunikation problematisch ist.

 

WhatsApp Nutzung an Schulen

Es ist selbstverständlich geworden, dass Lehrer die sozialen Netzwerke nutzen, um ihre Schüler zu erreichen, darin besteht ein Problem. Als er seinen Tätigkeitsbericht vorstellte, sagte er, oft muss ein Verbot ausgesprochen werden, wenn es um die Nutzung der sozialen Netzwerke geht. Natürlich stößt ein solches Verbot oft auf Unverständnis. Lehrer haben oft keine Ahnung von der DSGVO. Messenger-Dienste werden von den Lehrern genutzt, um die Schüler in Kenntnis zu setzen, wenn eine Klassenarbeit nicht stattfindet oder Unterricht ausfällt. Deswegen sind die Schüler gezwungen diese Dienste zu nutzen, wenn sie alle wichtigen Mitteilungen ebenfalls erhalten möchten. Wer volljährig ist, stellt dabei kein Problem dar, denn sie können der Nutzung solcher Dienste zustimmen. Der größte Teil der Schüler ist allerdings minderjährig. Vielen Eltern ist es nicht wichtig, auf welchem Weg die Schüler diese Mitteilungen erhalten, es gibt allerdings Eltern, die ihre Probleme mit den sozialen Netzwerken haben.

Die Lehrer haben wenig Ahnung von der Datenschutzgrundverordnung.

Viele Lehrer wollen nicht einsehen, warum sie keinen kostenlosen Dienst, wie WhatsApp nutzen sollen. Es liegt natürlich an der Verarbeitung personenbezogener Daten, welche von Anbietern wie WhatsApp durchgeführt wird. Wer diesen Dienst nutzen möchte, muss sich anmelden. Mit der Anmeldung, so der Datenschutzbeauftragte, werden alle im Smartphone gespeicherten Daten an den Anbieter übertragen. Der beliebte Mitteilungs-Dienst hat seinen Sitz in Kalifornien. Damit würden die Daten von deutschen Schülern in die USA gelangen. Und die USA sind kein sicherer Hafen für diese Daten. Der Schutz der Schülerdaten kann damit nicht genügend gewährt werden. Genau zu diesem Thema gibt es geraden Verhandlungen zwischen Europa und den USA. Es gibt allerdings gute Alternativen, wie Hoccer, ein deutscher Dienst, der Schweizer Dienst Threema oder Stash Cat. Diese Dienste lesen nicht die Telefonbücher der Endgeräte ihre Nutzer aus und es werden nur wenige personenbezogene Daten benötigt. Er fragt sich, warum die Lehrer nicht auf diese Dienste zurückgreifen, um den Kontakt mit ihren Schülern zu halten.

Empfehlung Kultusministerium

Das Kultusministerium seinerseits empfiehlt ebenfalls, die sozialen Netzwerke so selten wie möglich zu nutzen. Als Alternative könnten Schulinterne Lernplattformen genutzt werden. Dieser Weg garantiert, dass die Kommunikation und Datenverarbeitung sicher ist und vor der DSGVO besteht. Ein Messenger ist eine App für mobile Geräte. Das ist im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung ein Problem und es gibt immer mehr Beschwerden dagegen.

Beschwerden gestiegen

Die Beschwerden sind beim Datenschutzbeauftragten in kürzester Zeit auf ein Vielfaches angestiegen. Der rasante Anstieg erklärt sich mit der Datenschutzgrundverordnung. Es ist für ihn der Eindruck entstanden, das viele Handel- und Gewerbetriebende, Unternehmen und Vereine sich nicht bewusst waren, was mit der DSGVO auf sie zukommt. Die Verordnung ist nach einer zweijährigen Vorlaufzeit in Kraft getreten und kaum einer diese Zeit genutzt, um sich darauf vorzubereiten. Es gab an den Datenschutzbeauftragten bis zu 300 Anfragen in der Stunde. Es war eine enorme Arbeit, sagt er. Jetzt seinen fast alle Unklarheiten ausgeräumt und alles hat sich beruhigt und eingependelt.

 

WhatsApp – warum Unternehmer, Lehrer und Schulen aufgrund der DSGVO nun darauf verzichten (müssen)

https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/whatsapp-warum-unternehmer-aufgrund-der-dsgvo-nun-darauf-verzichten/

 

Diese Messenger sind sicherer als verschlüsselte E-Mails

https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/diese-messenger-sind-sicherer-als-verschluesselte-e-mails/

Datenschutz in der Schule: Was gilt es zu beachten?

https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/datenschutz-in-der-schule-was-gilt-es-zu-beachten/

 

DSGVO in Kitas zu Fotos und Videoaufnahmen in Kitas und Schulen

https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/dsgvo-fotos-videoaufnahmen-kitas-schulen/