DSGVO – Umgang mit Bewerbung & Datenschutz

Die Datenschutzgrundverordnung betrachtet personenbezogene Daten als mehr als nur Informationen. Die Datenschutzgrundverordnung besagt, dass im Umgang mit Bewerberdaten personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen, Namen und Telefonnummern sorgfältig behandelt werden müssen. Denn die Daten lassen Rückschlüsse auf die Person zu, der sie zugeordnet sind. Folglich müssen Bewerber diese Informationen angeben, wenn sie sich um eine Stelle bewerben.

Es stimmt, dass Arbeitgeber lange und intensiv nach fähigen Mitarbeitern suchen müssen. Dementsprechend unternehmen sie große Anstrengungen bei der Suche nach neuen Arbeitskräften. Das liegt daran, dass manche Stellen schwerer zu besetzen sind als andere. Stellenrelevante Kriterien entscheiden über die Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Mangelnde oder zu große Auswahl kann dazu führen, dass Menschen keine passende Stelle finden. Anhand von persönlichen Attributen wie Abschlüssen werden die Kriterien festgelegt.
Alle Kriterien dafür sind unbeantwortet.

 

Rechtslage im Umgang mit Bewerbung

Sowohl das Bundesdatenschutzgesetz als auch die Datenschutz-Grundverordnung schützen Mitarbeiter und Bewerber. Da europäisches Recht nationales Recht ersetzt, dient die DSGVO als Standard, wenn Datenschutzgesetze in EU-Mitgliedstaaten erlassen werden.

Die digitale Bewerbung ist viel einfacher zu bewerkstelligen als altmodische Papiermappen. Viele Menschen bewerben sich über ein Bewerberportal oder per E-Mail. Denn digitale Bewerbungen sparen Daten und sind viel einfacher zu erstellen.
Die Informationspflicht eines Unternehmens lässt sich am besten über ein Bewerberportal organisieren. Dabei handelt es sich um die Einhaltung von Art. 12 Abs. 1 DS-GVO, der Unternehmen verpflichtet, betroffenen Personen Informationen bereitzustellen gem. 13 und 14. Betroffene Personen könnten herausfinden, wer ihre Daten sammelt, welche Daten gesammelt werden, wie lange sie gespeichert werden und woher sie stammen.

Das Unternehmen muss Antragsteller über ihre Rechte nach Art. 12 Abs. 1, Kunst. 15 und folgende Artikel. Dazu gehören: das Recht auf Auskunft, Datenlöschung, Datenberichtigung und Auskunft. Außerdem wichtig: Art. 34 DSGVO, weil er das Unternehmen verpflichtet, Bewerber zu benachrichtigen, wenn ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Datenschutzverletzung kompromittiert werden.

 

Aufbewahrungsfristen Bewerbung

Personenbezogene Daten müssen eine Rechtsgrundlage haben, um verarbeitet zu werden. Das Datenschutzgesetz besagt, dass personenbezogene Daten lange aufbewahrt werden können – weit länger, als der Durchschnittsbürger erwarten würde. Artikel 88 Absatz 1 DSGVO erlaubt die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten. Bei der Anwendung auf Bewerberdaten kommt diese Rechtsgrundlage jedoch in Frage. Wird ein Bewerber abgelehnt, entfällt die Rechtsgrundlage und es ist eine sofortige Löschung erforderlich.

Auch wenn dies nur theoretisch ist, eine Klage gegen das Unternehmen wegen möglicher Diskriminierung macht Fristen notwendig. Dies ergibt ein Ablaufdatum von zwei Monaten zuzüglich der Zeit, die für die Einreichung einer Klage erforderlich wäre. Sechs Monate insgesamt gelten als die sicherste Option, wenn es um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften geht – obwohl dies bei einigen Verträgen möglicherweise nicht möglich ist.

Ein Anspruch kann innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Nach Einreichung des Anspruchs kann eine mögliche sechsmonatige Frist zur Löschung des Anspruchs beginnen. Denn die Schadensbearbeitungszeit plus der Zeitaufwand für bürokratische Tätigkeiten können sich sechs Monate lang strecken.

 

Löschung von Bewerberdaten

Die ordnungsgemäße Vernichtung von Daten bedeutet auch, dass sie ordnungsgemäß geschützt sind.
Es ist illegal, Dokumente in den Papierkorb zu werfen, anstatt sie ordnungsgemäß zu löschen.
Alle physischen Dokumente, die Ihnen zugesandt werden, sind so stark zu schreddern, dass sie nicht rekonstruiert werden können. Dies gilt auch für alle digitalen Träger personenbezogener Daten. Auch physische Bewerberdaten sind gesetzeskonform zu schreddern.
Um Daten von Festplatten zu entfernen, ist eine professionelle Datenentfernung erforderlich. Diese Tatsache gilt auch für andere Speichergeräte.

 

Weitergabe von Bewerberdaten

Die Datenübertragung kann durch Gesetze behindert werden, aber nur, weil sie stattfinden muss. Andernfalls gäbe es ein Problem.
Der Austausch von Daten zwischen Unternehmen kann zu neuen Ideen führen. Beispielsweise möchte jemand die Informationen eines Kandidaten mit einer anderen Abteilung seines Unternehmens teilen. Dies könnte dazu beitragen, Menschen dazu zu inspirieren, Kandidaten in Betracht zu ziehen, die möglicherweise besser zu einem anderen Unternehmen in derselben Branche passen.
In der Datenschutz-Grundverordnung – Artikel 6 (1) (a) – heißt es, dass für jede Handlung eine Einwilligung erforderlich ist. Alles andere wäre rechtswidrig und schädlich.
Die betroffenen Personen müssen der Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich zustimmen. Wird die Zustimmung nicht eingeholt, drohen hohe Bußgelder der EU. Folglich können Betroffene ohne Zustimmung Schadensersatz einklagen.

 

Fazit Umgang Bewerberdaten nach DSGVO

Viele Aspekte des Arbeitgebers müssen sorgfältig berücksichtigt werden, indem einfach „Fazit“ angegeben wird.
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass betroffene Personen bestimmte Informationen erhalten. Dazu gehört, zu verstehen, wer seine Daten speichert, wo sie gespeichert werden, wie lange sie gespeichert werden und wie sie verwendet werden. Betroffene Personen müssen auch über sie unmittelbar betreffende Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung informiert werden.
Antragsteller haben sechs Monate Zeit, um im Falle einer Ablehnung rechtliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Diese Frist wird erzwungen, da Aufbewahrungspflichten eingehalten werden müssen.
Daten müssen so gelöscht oder vernichtet werden, dass niemand mehr nachvollziehen kann, was ursprünglich gespeichert wurde.
Menschen müssen ihre Zustimmung geben, um sicherzustellen, dass ihre Persönlichkeitsrechte geschützt werden, wenn ihre Daten mit anderen Unternehmen geteilt werden.
Die Wahrung der DSGVO-Konformität bei der Bewerbung um Stellen hilft Arbeitgebern dabei, Mitarbeiterdaten nicht missbräuchlich zu behandeln.

 

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