Unsere Leistungen im Bereich Datenschutz & DSGVO
Als externer Datenschutzbeauftragter für München und Umgebung sind wir mit der DSGVO-konformen Umsetzung in Unternehmen vertraut, denn mit Inkrafttreten der Datenschutz Grundverordnung müssen datenverarbeitende Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Personenbezogene Daten sind schützenswert.
Die Bestellverpflichtung eines Datenschutzbeauftragten ist im Art. 37 Abs. 1 DSGVO europaweit festgeschrieben und gilt somit für alle Unternehmen. Jede Firma, jeder Freelancer aber auch jeder Gewerbebetrieb, welche personenbezogene Daten verarbeiten, die aus datenschutzrechtlicher Sicht eine besondere Überwachung erfordern, benötigen einen Datenschutzbeauftragten. Auch wenn das Unternehmen mehr als 9 Mitarbeiter mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beschäftigt muss ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Wenn ein Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt, entfällt nicht nur jeglicher Schulungsaufwand, da die erforderliche Eignung und Qualifikation bereits vorhanden sind, sondern auch sämtliche Personalkosten, die ein interner Datenschutzbeauftragter „kosten“ würde. Das Unternehmen „kauft“ sich eine Dienstleistung ein – und ein externer Datenschutzbeauftragter kann durch seine Erfahrung und seine zertifizierte Sachkunde eine DSGVO-konforme Umsetzung und eine hohe Kompetenz in allen Datenschutzfragen und Unsicherheiten gewährleisten.
Externer Datenschutzbeauftragter auf einen Blick
- zertifizierte Sachkunde
- vertraglich festgelegtes Honorar
- Neutralität
- Haftungsübernahme (extern) über Versicherungen
- fristgerechte Kündigungsmöglichkeit
… auch wenn sie KEINEN externen Datenschutzbeauftragten gesetzlich benötigen:
Wenn ein Unternehmen seine personenbezogenen Daten gesetzeskonform schützen will, ist ein Datenschutzbeauftragter sicherlich auch für Unternehmen, die gesetzlich keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, eine Investition in die Zukunft, die sich lohnt – denn die Datenschutz-Grundverordnung mit all ihren Facetten wird jedes Unternehmen vor extreme Herausforderungen stellen, langfristig und nachhaltig.
Ein Datenschutzbeauftragter kann hier nicht nur viele Themen im Vorfeld klären und in ein Datenschutz-Audit einfließen lassen, sondern auch in der Umsetzung und Überwachung beratend zur Seite stehen. In der Außenwahrnehmung ist ein Datenschutzbeauftragter für ein Unternehmen bezogen auf die Reputation, das Ansehen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, gegenüber Unternehmen ohne Datenschutzbeauftragten im Vorteil.
Externer Datenschutzbeauftragter aus München für Unternehmen aus München und Umgebung
Nachdem ein Datenschutzbeauftragter auch mehrmals beim Unternehmen vor Ort nicht nur zum DSGVO-Audit, sondern auch zur Beratung und Überwachung in vorgeschriebenen Zyklen „live“ vor Ort sein muss, ist es natürlich von Vorteil, wenn ein Datenschutzbeauftragter aus der Region kommt – dies spart Reisekosten, Geld & Zeit. Als Unternehmen aus Germering bei München bieten wir natürlich unsere Dienstleistung als externer Datenschutzbeauftragter europaweit an, allerdings haben wir uns auf die Unternehmen im Raum und Einzugsgebiet von München spezialisiert.
Für die Münchner Unternehmen, die uns als externe Datenschutzbeauftragte buchen, liegt der Vorteil auf der Hand: Wir sind schnell vor Ort – auch bei kniffeligen Dingen und Prozessen – sowie im Schadensfall, und können mit unserer Kompetenz und Erfahrung als Münchner Unternehmen natürlich auch die regionalen Besonderheiten hier speziell für die Firmen aus München und Umgebung bestens einsetzen.