Wir sind ihr externer Datenschutzbeauftragter in München zur DSGVO Umsetzung
Als externer Datenschutzbeauftragter für München und Umgebung sind wir mit der DSGVO-konformen Umsetzung in Unternehmen vertraut. Denn mit Inkrafttreten der Datenschutz Grundverordnung müssen datenverarbeitenden Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen und viele Auflagen erfüllen, denn: Personenbezogene Daten sind schützenswert und der Schutz von Personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht!
Die Bestellverpflichtung eines Datenschutzbeauftragten ist im Art. 37 Abs. 1 DSGVO europaweit festgeschrieben und gilt somit für alle Unternehmen. Jede Firma, jeder Freelancer aber auch jeder Gewerbebetrieb welche personenbezogener Daten verarbeiten, die aus datenschutzrechtlicher Sicht eine besondere Überwachung erfordern, benötigen einen Datenschutzbeauftragten – u.a. auch wenn die Anzahl der Mitarbeiter die personenbezogene Daten verarbeiten 9 Personen überschreitet.
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Datenschutzbeauftragter extern oder intern?
Oftmals stellt sich den Unternehmen die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter extern oder intern die bessere Option ist. Natürlich gibt es unzählige Schulungsunternehmen wie TÜV, DEKRA uvm die aktuell im Schnellverfahren Datenschutzbeauftragte schulen und am Ende zertifizieren, dennoch entscheiden sich viele Unternehmen mittlerweile für einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB). Da dies im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten nahezu keine Nachteile hat, dafür aber viele Vorteile!
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:
Wenn ein Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt, entfällt jeglicher Schulungsaufwand eines unternehmenseigenen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten, da die nach der EU DSGVO bzw. BDSG gewünschten Anforderungen bereits durch die erforderliche Eignung und Qualifikation mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten vorhanden sind. Es entfallen innerhalb des Unternehmens sämtliche Personalkosten, die ein interner Datenschutzbeauftragter “kosten” würde. Das Unternehmen “kauft” sich eine Dienstleistung ein. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann durch seine Erfahrung und seine zertifizierte Sachkunde eine DSGVO-konforme Umsetzung und eine hohe Kompetenz in allen Fragen zum Datenschutz und die Ausarbeitung und Kontrolle der verschiedenen Datenschutz-Aufgaben innerhalb des Unternehmens gewährleisten. Im direkten Kontakt zu den Mitarbeitern des Unternehmens kann ein externer Datenschutzbeauftragter schnell, kompetent und vorallem neutral auf offene Fragen eingehen und daraus folgend Maßnahmen einleiten und/oder umsetzen – sowie Informationen zum Thema Datensicherheit im jeweiligen Fachbereich zusammenstellen, analysieren und die Mitarbeiten ensprechend instruieren.
Externer Datenschutzbeauftragter auf einen Blick:
- zertifizierte Sachkunde
- vertraglich festgelegtes Honorar
- Neutralität
- Haftungsübernahme (extern) über Versicherungen
- fristgerechte Kündigungsmöglichkeit
…auch wenn sie KEINEN externen Datenschutzbeauftragten gesetzlich benötigen:
Wenn ein Unternehmen seine personenbezogene Daten gesetzeskonform schützen will, ist ein Datenschutzbeauftragter auch für Unternehmen, die gesetzlich keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, sicherlich eine Investition in die Zukunft, die sich lohnt. Denn die DSGVO mit all ihren Facetten wird jedes Unternehmen vor extreme Herausforderungen stellen. Langfristig und nachhaltig – und die Datensicherheit in einem Unternehmen erstreckt sich auf extrem viele Bereiche in denen die Verarbeitungen von personenbezogenen Daten “sicher” sein müssen!
Ein Datenschutzbeauftragter kann hier nicht nur viele Themen im Vorfeld klären und in einem Datenschutz-Audit einfliessen lassen, sondern auch in der Umsetzung und Überwachung beratend zur Seite stehen und die Mitarbeiter im Rahmen von einer Datenschutz-Schulung sensibilisieren. In der Aussenwahrnehmung ist ein Datenschutzbeauftragter für ein Unternehmen bezogen auf die Reputation, dem Ansehen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, gegenüber Unternehmen ohne Datenschutzbeauftragten somit im Vorteil – vorallem wenn diese Information auf der Webseite explizit angegeben wird. Auch Behörden erhalten durch den Einsatz eines externen Datenschutz Experten einen direkten Ansprechpartner, für die Umsetzung, Einhaltung und Erfüllung der Gesetze zum Thema Datenschutz, der genau für diesen Bereich zuständig ist. Nachdem mit Sicherheit auch im Bereich Datenschutz viele einzelne Dinge und Prozesse genauestens analysiert werden müssen um im Extremfall vor Gericht Recht zu bekommen, ist es ratsam wenn der Datenschutzbeauftragte auch mit einem Datenschutz-Rechtsanwalt eng zusammenarbeitet.
Externer Datenschutzbeauftragter aus München für Unternehmen aus München und Umgebung
Nachdem ein Datenschutzbeauftragter auch mehrmals beim Unternehmen vor Ort nicht nur zum DSGVO-Audit sondern auch zur Beratung und Überwachung in vorgeschriebenen Zyklen “live” vor Ort sein muss, ist es natürlich von Vorteil, wenn ein Datenschutzbeauftragter aus der Region kommt. Dies spart Reisekosten, Geld & Zeit. Als Unternehmen aus Germering bei München bieten wir natürlich unsere Dienstleistung und Services als externer Datenschutzbeauftragter europaweit an. Allerdings haben wir uns auf die Unternehmen im Raum und Einzugsgebiet von München spezialisiert.
Für die Münchner Unternehmen die uns als externe Datenschutzbeauftragte buchen ist der Vorteil auf der Hand. Wir sind schnell vor Ort – auch bei kniffeligen Dingen und Prozessen – sowie im Schadensfall, und können mit unserer Kompetenz und Erfahrung als Münchner Unternehmen natürlich auch die regionalen Besonderheiten hier speziell für die Firmen aus München und Umgebung bestens einsetzen.
Weitere Informationen und einen ersten kurzen DSGVO-Check bieten wir Ihnen in einem persönlichen Gepräch, Sprechen Sie uns an:
max2-consulting GmbH
Fichtenstr. 45
D-82110 Germering bei München
Telefon: +49 (0)89 2351 5690
Telefax: +49 (0)89 9995 0772
In dringenden Fällen:
mobil: +49 (0)157 7707 5000
E-Mail: info@max2-consulting.de
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