DSGVO Datenschutz Was passiert bei Facebook

Eins ist klar: Besonders die Unternehmen, die von den Nutzerdaten leben, wollen weiterhin darüber herrschen. So auch Facebook – Das milliardenschwere Unternehmen umgeht die strengen Regeln rund um den Datenschutz. So sieht es auf dem ersten Blick aus. Zumindest versuchen Mark Zuckerberg und seine Arbeitnehmer sie deutlich abzuschwächen.

Der Umgang mit der DSGVO

Seit 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Grund dafür ist unteranderem eine größere Transparenz, die Internet-Usern hierdurch geboten wird. Es gilt die Privatsphäre zu schützen und die Kontrolle seiner eigenen personenbezogenen Daten zurückzuerlangen. Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung erforderte die Neuerung viele bürokratische Handlungen von Internet-Nutzern. In allen Unternehmen innerhalb der EU kommen die Fragen auf, wie die Änderungen zu behandeln sind und welche Folgen bei Verstößen auf einen zukommen.

Vor der Einführung der DSGVO am 25.Mai wurde der EU-Nutzer lediglich darauf hingewiesen, „eine Auswahl zu treffen“, um die Plattform anschließend weiter nutzen zu dürfen. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, die Nutzer zu beeinflussen und sogar zu manipulieren. Die Einstellung, den Konzern daran zu hindern, mehr über seinen religiösen und politischen Hintergrund zu erfahren, hat man dem Nutzer beispielsweise äußerst kompliziert gestaltet.

Beispielsweise bekamen Facebook-Nutzer beim öffnen des sozialen Netzwerks einen Hinweistext: „Überprüfe deine Dateneinstellungen und triff bis zum 25.Mai eine Auswahl, um Facebook weiter nutzen zu können“. Wer den entsprechenden Button anklickte, in der Sorge, sonst vom sozialen Netzwerk ausgesperrt zu werden, trat in einen unübersichtlichen Dialog mit Facebook.

Unter anderem die Auswahl, ob man die Gesichtserkennung einschalten wolle? Bei der Auswahl NEIN geht es nicht zur nächsten Frage, sondern ein Hinweis, dass Facebook dann auch nicht helfen könne, falls andere Nutzer das eigene Foto als ihr eigenes ausgeben. Obendrein kam noch die Information, ob man unter diesen Umständen wirklich auf die Gesichtserkennung verzichten wolle?

Dem Konzern wird durch diese irreführenden Formulierungen auch von Kritikern diesbezüglich eine Beeinflussung vorgeworfen.

 

DSGVO Kopplungsverbot Macht Facebook sich strafbar?

Hinzu kommt das so genannte Kopplungsverbot der DSGVO. Die Nutzer müssen zustimmen, dass auch Daten erhoben werden, die nicht direkt zur Erfüllung der Dienstleistung nötig sind. Nutzer dürfen also nach Ansicht von Datenschutzexperten nicht unter Druck gesetzt werden mit einem Satz wie Beispielsweise “Du kannst Facebook dann nicht mehr nutzen”.

Laut Datenschutzexperten darf ein Unternehmen seine Nutzer nicht unter Druck setzen und eine weitere Nutzung des Portals untersagen, sollte der Nutzer den neuen Regelungen nicht zustimmen. Auch wenn der Konzern der Meinung ist, den neuen Regeln für den Datenschutz gerecht zu werden, zweifeln Kritiker.

Dem Unternehmen wird vorgeworfen, seine Nutzer mit den gegebenen Informationen in die Irre zu führen und eine manipulative Dialogführung vorzuweisen. Einige Kritiker gehen sogar davon aus, absichtlich auf eine Auseinandersetzung zu zielen und Reaktionen zu provozieren. Datenschützer sind bereits vor der Einführung des neuen Gesetzes davon ausgegangen, dass dies passiert.

DSGVO Kopplungsverbot: Lesen Sie hier auch unsere Info:

 

Facebook hält seine Regeln jetzt für besser verständlich

Facebook hat informiert, dass man sichergestellt habe, die neuen EU-Datenschutzregeln einzuhalten. Eine Sprecherin sagt, dafür habe man im Unternehmen über 18 Monate “Hunderte von Angestellten aus den Teams für Produkte, Programmieren, Recht, Policy, Design und Forschung zusammengebracht”. Nun seien die Regeln des Netzwerkes klarer und die Privatsphäre-Einstellungen einfacher zu finden.

Die Datenschutzbehörde, die wegen des europäischen Unternehmenssitzes für die Gesetzeseinhaltung des Konzerns von Zuckerberg zuständig ist, sitzt in Irland und das Land benötigt die Steuerzahlungen und Investitionen durch Facebook. Weiteres bleibt abzuwarten.

 

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DSGVO – Fotos: Erste Entscheidung des OLG Oberlandesgericht Köln

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