Die DSGVO. Die Datenschutz Grundverordnung. Was ist das?

Die DSGVO ist eine neue europaweit geltende neue Vorschrift, die sich um Datenschutzbelange dreht. Sie regelt das Datenschutzrecht und zwar besonders in Bezug auf den Umgang von Firmen und Unternehmen mit unseren personenbezogene Daten.

Diese Verordnung sieht nun europaweit geltende Standards vor, an die sich ein jeder europäische Nationalstaat anzupassen hat. Damit sind auch zahlreiche der aktuellen Vorschriften und Verordnungen des BDSGs außer Kraft gesetzt und werden von den neuen Verordnungen der europäischen Datenschutz Grundverordnung abgelöst.

Das Ziel der Datenschutz Grundverordnung

Mit dieser europäischen Datenschutzgrundverordnung wird das Datenschutzrecht innerhalb der europäischen Staatengemeinschaft vereinheitlicht.

Das ist das vornehmliche und oberste Ziel dieser neuen Vorschrift. Deswegen inkludiert sie auch Bussgeld und Abmahnung. Deswegen sorgt sich auch ein Datenschutzbeauftragter um den Datenschutz. Mit der Datenschutzgrundverordnung sollen verschiedene Standards im Datenschutz aufgehoben werden und dem jeweiligen nationalen Datenschutzbeauftragten ein Handlungsgerüst an die Hand gegeben werden, dass einheitlich und überall gilt.

DSGVO: innerhalb und ausserhalb der EU

Damit können auch Unternehmer auf ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht setzen. Zudem gelten die DSGVO-Verordnungen und deren Regelungen bzgl. personenbezogener Daten auch für europäische Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU; sofern diese denn auch mit Daten von Personen innerhalb der EU arbeiten.

Wiederherstellung der Datenhoheit für Nutzer

Ein weiteres Ziel der Datenschutzverordnung ist, dass das Datenschutzrecht im allgemeinen datenschutzfreundlicher für betroffene Nutzer sein soll. Der Bürger selbst soll die Hoheit über seine empfindlichen Daten haben und nach Möglichkeit über diese auch zurück erhalten. Dafür werden Abmahnung und Bussgeld als Sanktionsmechanismen aufgenommen. Auch versucht die Datenschutzverordnung soweit zu greifen, dass selbst Unternehmen mit Sitz in den USA, wie einige Cloud Service Anbieter, von ihr betroffen sind. Diese Reichweite ist bislang aber noch abzuwarten – aber es scheint, als ob die Unternehmen wie Dropbox, Google Cloud und andere auch ihren Service an die DSGVO anbieten werden.

Wie Unternehmer davon betroffen sind?

Diese neuen Verordnungen betreffen eben nicht nur jene großen Unternehmen und Konzerne, die mit Millionen von Kunden- und Auftragsdaten täglich in Kontakt kommen. Diese europaweit geltenden Verordnungen betreffen alle Unternehmer.

Diese Verordnung betrifft einfach jeden … jeden, der im Internet aktiv ist … da ändert sich einiges für jeden, der online unterwegs ist … im Nutzer-Tracking, bei Newslettern und Werbemails, bei Kundendaten, bei Datenschutzerklärungen und bei vielen, vielen anderen Sachen.

Es ändert sich so einiges!

 

 

Weitere News zur DSGVO:

https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/dsgvo-praezidenzfaelle-klagen-abmahnungen-verstoss-bussgelder/

https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/ich-will-klagen-meine-rechte-sind-verletzt-welche-chancen-habe-ich/