Was ist für Unternehmen rechtlich zu beachten, bei den sozialen Netzwerken?

Facebook, Pinterest, Instagram, Xing und Co zählen zu den bekanntesten und beliebtesten Social-Media-Plattformen. Viele Unternehmen nutzen diese Plattformen, um ihre Bekanntheit zu erhöhen, für Werbung, für Kundenkontakte und dies sogar branchenübergreifend. Ein Tool, welches kaum noch wegzudenken ist. Vielen Unternehmern ist dabei nicht bewusst, dass sie auch im Rahmen von Social Media die gesetzliche Regelung des Telemediengesetzes, kurz TMG sowie der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO einzuhalten sind.

Wen betreffen die gesetzlichen Regelungen für Social Media Plattformen?

An die Vorschriften des Telemediengesetzt sowie der Datenschutzgrundverordnung hat sich jeder Inhaber eines gewerblichen Social-Media-Accounts zu halten.

Der Betreiber ist schon davon betroffen, wenn auf einem Account in irgendeiner Weise Werbung für Produkte oder Leistungen angeboten werden. Auch schon Ausreichend, wenn auf der Social Media Plattform ein Firmenlogo angezeigt wird. Selbst ein privates Nutzerkonto, welches gewerbliche Beiträge veröffentlicht hat sich an die entsprechenden rechtlichen Vorschriften zu halten.

 

Was muss mindestens erfüllt sein?

Aktuell wird noch auf vielen Social Media Plattformen nicht auf die Umsetzung des geltenden Rechts geachtet. Genau wie auf der Homepage des Unternehmers, so muss auch im Onlineshop sowie auf dem genutzten Social Media das Impressum und die erforderliche Datenschutzerklärung deutlich zur Verfügung gestellt werden. Grund hierfür ist, dass der Besucher dieser Angebote, die Datenschutz- und Impressuminformationen sofort ersichtlich hat, ohne dass der Besucher den Umweg über die Unternehmenshomepage gehen muss.

 

Was gehört in die Datenschutzerklärung der Unternehmen-Homepage?

Auf der anderen Seite, haben die Unternehmer auf Ihrer Homepage in der Datenschutzerklärung die Besucher darauf aufmerksam zu machen, dass beim Besuch des Firmenauftrittes bei Facebook und Co die Möglichkeit besteht, dass die Betreiber der Plattformen ihrerseits Besucherdaten verarbeiten. Diesen Hinweis schreibt die Datenschutzgrundverordnung vor. Vielen Nutzern darf nicht im Unwissenden bleiben, wo überall personenbezogene Daten verarbeitet werden, unter anderem auch von den Betreibern der jeweiligen Social-Media-Plattform selber.

 

Was kann passieren, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden?

Werden die gesetzlichen Regelungen der DSGVO und des TMG bei einem Account der sozialen Netzwerke nicht beachtet, kann die zuständige Datenschutzbehörde ein empfindliches Bußgeld verhängen. Hinzu kommt, dass die Datenschutzbehörde das Fehlverhalten abmahnen, was ebenfalls mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.

 

Was ist zu tun?

Da die Datenschutzgrundverordnung und das Telemediengesetz oft nicht einfach umzusetzen ist, gibt es viele Dienste, welche im Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Handlungsempfehlung geben.

 

Beratung über Max2-Consulting GmbH:

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an unseren Datenschutzbeauftragten von Max2-Consulting GmbH: https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/