DSGVO & GDPR – zwei Begriffe – doch was bedeuten diese Kürzel?
Datenschutz und die Frage wie mit personenbezogene Daten umgegangen wird stellt ein aktuelles und brisantes Thema dar, welches auch in der Gesetzgebung für eine Überarbeitung der Paragraphen sorgte.Daher wird die bisherige Regelung auf EU-Ebene in Form der “Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr” sowie auch das Bundesdatenschutzgesetz kurz BDSG in Deutschland ab dem 25. Mai 2018 von der DSGVO & GDPR abgelöst.
Doch was bedeuten die beiden Begriffe und wie sind diese zu unterschieden?
Lesen Sie hier:
DSGVO – Bedeutung und Regelungsgehalt
Die Datenschutz Grundverordnung 2018 oder als deutsches Akronym auch DSGVO tritt ab dem 25. Mai europaweit in Kraft.
Personenbezogene Daten sollen innerhalb der Europäischen Union mit dieser Verordnung geschützt werden, wobei gleichzeitig der freien Datenverkehr nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden soll. Im Gegensatz zu den genannten vorherigen Regelungen geht das neue Gesetz strenger mit dem Problem in Bezug auf den Datenschutz um.
So sind beispielsweise die Betroffenen ausführlicher über den Umgang ihrer Daten und ihrer datenbezogener Rechte zu informieren.
Verstöße gegen die DSGVO sind anzuzeigen!
Auch sind Verstöße gegen den Schutz von Daten sind ab Mai 2018 innerhalb 72 Stunden nach Kenntnisnahme bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Sobald ein Risiko für Daten besteht, ist nun unverzüglich zu handeln.
Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Ein Datenschutzbeauftragter ist weiterhin in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen zu bestellen und im jeweiligen Unternehmen für die Organisation und die Beratung zur Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz zuständig. Diesem kommt nun auch eine Überwachungspflicht zuteil. Dabei kann ein solcher Datenschutzbeauftragter intern oder extern für die jeweilige Firma zuständig sein. Ebenfalls strenger werden Sanktionen geahndet, indem der Rahmen für das Bußgeld erhöht wurde.
GDPR – Die internationale Abkürzung
Die GDPR ist das Kürzel für den Begriff General Data Protection Regulation. Dabei stellt der Begriff GDPR den internationalen und damit englischen Ausdruck für die Datenschutz Grundverordnung 2018 dar.
Die Kürzel DSGVO & GDPR stehen folglich beide für die erneuerte Datenschutz Grundverordnung 2018 und sind somit synonym zu verwenden.
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