Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) wirkt in einer Organisation auf die Einhaltung des Datenschutzes und vor allem der Einführung, Umsetzung und Anpassung der Vorschriften der DSGVO – der Datenschutz-Grundverordnung hin.
Die Person kann Mitarbeiter dieser Organisation sein oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Der Datenschutzbeauftragte muss nachweislich die notwendige Fachkunde für die Ausübung besitzen und darf nicht in einen Konflikt oder in die Gefahr der Selbstkontrolle geraten.