DSGVO – Strenge oder liberale Auslegungssache. Gilt in allen Ländern wirklich das gleiche?
Nach einer Übergangsphase von immerhin zwei Jahren wird die DSGVO europaweit am 25. Mai 2018 wirksam. Die Vielzahl der in der DSGVO enthaltenen Öffnungsklauseln räumt Ländern gewisse Rechtssetzungsbefugnisse für eigene nationale Regelungen ein. Die gewählten Konzepte und der Stand der jeweiligen Umsetzung fallen jedoch nicht in allen Ländern gleich aus.
Deutschland hat als erstes Land demgemäß ein Umsetzungsgesetz erlassen. Mit der Verabschiedung des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes, das somit auch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes enthält, ist in Deutschland der Schritt zur Umsetzung der DSGVO vollzogen.
Lesen Sie hier:
Die Situation im europäischen Ausland stellt sich jedoch anders dar.
Was die gesetzlichen Änderungen angeht, ist der in Tschechien gewählte Ansatz im Vergleich zu Deutschland von geringerem Ausmaß. Dort sind viele der DSGVO-Anforderungen bereits im derzeit geltenden nationalen Datenschutzgesetz enthalten. Der Ende August vom tschechischen Innenministerium veröffentlichte Gesetzentwurf enthält daher lediglich einige Anpassungen und befindet sich derzeit in der interministerialen Abstimmung. Enthalten sind dort unter anderem Erleichterungen im Vergleich zur DSGVO.
Polen
In Polen hat das Ministerium für digitale Angelegenheiten Ende März einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der das derzeitige polnische Datenschutzgesetz ersetzen und die Vorgaben der DSGVO umsetzen soll. Für dort tätige Unternehmen nicht ganz uninteressant ist eine Neuerung, wonach im Auftrag der Datenschutzbehörde unangekündigt Kontrollen in den Geschäftsräumen durchgeführt werden können, die Datenschutzverstöße aufdecken sollen.
Niederlande
Auch die Niederlande haben zu Jahresbeginn einen ersten Entwurf veröffentlicht, der zum Jahresende in einer überarbeiteten Fassung erwartet wird. Eine Öffnungsklausel wurde genutzt, um eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der „Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ zu schaffen (Art. 9 Abs. 1 DSGVO).
Österreich
In Österreich war der Gesetzgeber ebenfalls bereits tätig. Am 31. Juli 2017 wurde ein Bundesgesetz (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird. Daher heißt es Datenschutzgesetz in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutzderegulierungsgesetzes 2018 ?
Besonders spannend: Am 20. April 2018 wurde überraschend und kurzfristig von den Nationalratsabgeordneten der Regierungsparteien beschlossen, bei der Anwendung des Strafenkatalogs der DSGVO (Art. 83) die “Verhältnismäßigkeit” zu wahren.
Ausdrücklich: “Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen.”
Dänemark
In Dänemark haben das Justizministerium, die dänische Datenschutzbehörde und andere nationale Behörden am 24. Mai 2017 einen gemeinsamen nationalen Bericht über die Auslegung der DSGVO veröffentlicht. Dort wird unter anderem festgelegt, dass die DSGVO und das Datenschutzgesetz für Verstorbene über eine Dauer von zehn Jahren hinweg anwendbar sein wird, beginnend ab dem Tod der Person.
Lettland
Einen minimalistischen Ansatz verfolgt Lettland. Das Justizministerium hat versucht, den Wortlaut der DSGVO so weit wie möglich beizubehalten. Ein Gesetzentwurf benennt die nationale Datenschutzbehörde als die für Lettland zuständige Aufsichtsbehörde und legt deren Rechte und Pflichten fest.
Spanien
Im Juni 2017 veröffentlichte die Regierung von Spanien den Entwurf eines Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten, der das derzeitige Gesetz von 1999 ersetzen soll. Hinsichtlich des Datenschutzbeauftragten wird in dem Entwurf festgelegt, dass dessen Kontaktdaten der spanischen Datenschutzbehörden innerhalb von zehn Tagen nach seiner Ernennung mitgeteilt wird.
GB Vereinigtes Königreich
Trotz Brexit wird die DSGVO auch im Vereinigten Königreich zur Anwendung kommen. Am 14. September 2017 hat das „Department for Digital, Culture, Media and Sport“ (DCMS) den Entwurf eines Datenschutzgesetzes veröffentlicht, der die DSGVO vollständig umsetzen soll.
Weitere News DSGVO:
DSGVO im internationalen Datenverkehr
https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/dsgvo-im-internationalen-datenverkehr/
[…] https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/dsgvo-strenge-oder-liberale-auslegungssache-gilt-in-allen-… […]
[…] – die neue DSGVO gilt auch für kleine Vereine. Was Vereine jetzt machen müssen Previous […]
[…] https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/dsgvo-strenge-oder-liberale-auslegungssache-gilt-in-allen-… […]
[…] https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/dsgvo-strenge-oder-liberale-auslegungssache-gilt-in-allen-… […]
[…] https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/dsgvo-strenge-oder-liberale-auslegungssache-gilt-in-allen-… […]
[…] https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/dsgvo-strenge-oder-liberale-auslegungssache-gilt-in-allen-… […]
[…] https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/dsgvo-strenge-oder-liberale-auslegungssache-gilt-in-allen-… […]
[…] GB Vereinigtes Königreich […]