DSGVO Wie Anwälte mit Abmahnungen Abzocken

Viele Online-Händler stehen vor dem Ruin. Bereicherung der Anwälte und Wettbewerbsvereine durch Abmahnwellen in Verbindung mit den Vorgaben der neuen DSGVO Datenschutzgrundverordnung.

Anwälte und Wettbewerbsvereine nutzen Chance zur Bereicherung

Laut Medien gibt es schon Fälle von Abmahnungen Kleiner Unternehmer, die über das Internet Ihre Waren verkaufen. Solche Online-Shops von kleinen Unternehmern gibt es noch nicht sehr lange, die Entwicklung in den neuen Medien hat aber zu einer erfolgreichen Entwicklung dieses Geschäftsmodells beigetragen.

Getrübte Freude ist bei vielen Online-Händlern zu erkennen. Im Jahr 2017 war fast jeder dritte Händler von der Klagewelle betroffen. Diese Klagen werden von darauf spezialisierten Anwälten und Wettbewerbsvereinen angestrengt, die sich damit erhebliche finanzielle Vorteile verschaffen. Der Online-Händler steht in Folge dessen oft vor dem Ruin.

 

Grund der Klagen der Online-Händler?

Die Anwälte suchen nach Fehlern in der AGB des Online-Händlers. Kleine Fehler, beispielsweise nicht ausgeschriebene Namen im Impressum, oder der Formulierung der Widerrufsbelehrung, werden zum Versand der Abmahnungen genutzt. Hier wird schon eine erste Abmahngebühr gefordert. Außerdem wird das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung verlangt. Wenn der Online-Händler die Abmahngebühr nicht zahlt und die Unterlassungserklärung auch nicht unterzeichnen will, muss er mit einem Gerichtsverfahren rechnen.

Den Klägern ist es dann auch noch gestattet, den Gerichtsort festzulegen. Oft ist ein entfernter Ort vergeben, und somit erhöhen sich die Kosten der Verklagten. Wenn der Online-Händler einlenkt, die Mahngebühr bezahlt und die Unterlassungserklärung unterschreibt, bringt er sich in Gefahr. Er muss nämlich akzeptieren, dass bei jedem weiteren Fehler automatisch eine weit größere Strafe fällig wird, Faktor 5 ist keine Seltenheit. Die Kläger setzen dann alles daran, weitere Verfehlungen aufzudecken.

 

Was ändert die DSGVO?

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25.05.2018 in Kraft. Eine Abmahnwelle durch die teilweise verschärften Regelungen war hier zu erwarten. Diese trat aber noch nicht ein, die Politik hat sich auch entschlossen gezeigt, eine zusätzliche Abmahnwelle aufgrund der Datenschutzgrundverordnung zu verhindern.

 

Was ist am Wettbewerbsrecht Verbesserungswürdig?

Zahlreiche Wirtschaftsverbände und eBay unterstützen die bereits auf dem Weg gebrachte Petition.

Folgende Änderungen sind gefordert:

  • Abmahnungen sollen finanziell nicht mehr lohnend sein.
  • Schärfere Kontrollen der Vereine, welche als Kläger auftreten.
  • Abmahnen dürfte nur für den erlaubt sein, der durch den Fehler einen Nachteil hat.
  • Präzise Definition fehlt, wann Rechtsmissbrauch zutrifft.
  • Das Recht zur Auswahl des Gerichtsortes durch die Kläger sollte entfallen.

 

 

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