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Wann ist eine Einwilligung erforderlich und wann reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung?
Die Frage, ob eine Einwilligung eingeholt werden muss oder ein Hinweis in der Datenschutzerklärung ausreicht, stellt sich für Betreiber einer Website nahezu unweigerlich, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 hat der Datenschutz nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen. Eine rechtlich einwandfreie Datenschutzerklärung auf Ihrer Website ist unerlässlich, um sich vor rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen oder Bußgeldern zu schützen. Als erfahrene Online Marketing Agentur mit eigenen Datenschutzbeauftragten bei max2-consulting unterstützen wir Unternehmen gezielt dabei, diese Anforderungen einzuhalten und individuelle Datenschutzerklärungen zu erstellen.
Datenschutz und die Unterscheidung zwischen Einwilligung und Datenschutzerklärung
Die DSGVO unterscheidet zwischen verschiedenen Grundlagen, auf deren Basis personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Eine wichtige Rolle spielt hierbei der Grundsatz der Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung. Doch nicht in jedem Fall benötigen Betreiber einer Website eine ausdrückliche Zustimmung ihrer Nutzer. Oftmals reicht es aus, die Verarbeitung der Daten transparent und verständlich in der Datenschutzerklärung zu informieren.
Maßgeblich ist hier der sogenannte "1 DSGVO"-Grundsatz. Dieser regelt, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig ist, wenn eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt oder die Betroffenen ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben. Praktisches Beispiel: Die Nutzung von Plugins wie Google Analytics zieht in der Regel die Notwendigkeit einer Einwilligung nach sich, während die Erhebung von Kontaktdaten über ein Kontaktformular oft über einen Hinweis in der Datenschutzerklärung abgedeckt werden kann.
Wann benötigt man eine Einwilligung?
Eine Einwilligung ist immer dann erforderlich, wenn die Verarbeitung der Daten über das hinausgeht, was für die Bereitstellung der Website oder die Abwicklung einer Anfrage notwendig ist. Besonders im Fokus stehen hier Marketingmaßnahmen und Technologien wie Tracking-Tools oder Plugins, die Daten über das Verhalten der Nutzer aufzeichnen. Beispiele dafür sind Google Analytics, Facebook Pixel oder ähnliche Drittanbieter-Tools.
Müssen Sie in der Datenschutzerklärung beispielsweise darüber informieren, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden, reicht dies alleine nicht aus, wenn diese Verarbeitung nicht zwingend notwendig oder gesetzlich erlaubt ist. In diesen Fällen drohen ohne vorherige Einholung einer Einwilligung rechtliche Konsequenzen.
Unsere Experten bei max2-consulting prüfen Ihre Website umfassend und stellen sicher, dass für solche technisch nicht notwendigen Datenverarbeitungen rechtssichere Einwilligungen eingeholt werden – inklusive der Anpassung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website.
Wann reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung?
Nicht in jedem Fall muss personenbezogene Daten verarbeiten mit einer aktiven Zustimmung des Nutzers einhergehen. Oft genügt ein einfacher, aber umfassender Hinweis in der Datenschutzerklärung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies gilt insbesondere für Datenverarbeitungen, die für den Betrieb der Website technisch notwendig sind, wie etwa die Speicherung von Session-Cookies oder die Verarbeitung von Kontaktformulardaten.
Auch beim Einbinden eines Impressums oder der Nutzung von Standardfunktionen eines Content Management Systems wie WordPress ist eine Einwilligung in der Regel nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass über diese Verarbeitung der Daten klar und transparent in der Datenschutzerklärung informiert wird. Wir haben uns bei max2-consulting auf die Erstellung solcher rechtlich einwandfreien Datenschutzerklärungen spezialisiert, die maßgeschneidert auf Ihre Website abgestimmt werden.
Anforderungen an die Datenschutzerklärung auf der Website
Eine moderne, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung informiert die Nutzer Ihrer Website verständlich und vollumfänglich über alle relevanten Aspekte der Datenverarbeitung. Dazu gehören unter anderem:
- Welche personenbezogenen Daten werden erhoben und verarbeitet?
- Zu welchen Zwecken erfolgt die Datenverarbeitung?
- Wer ist der Verantwortliche für den Datenschutz und wie kann dieser kontaktiert werden?
- Welche Rechte haben die Betroffenen hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten?
- Werden Daten an Dritte übermittelt oder Tools wie Google Analytics oder andere Plugins eingesetzt?
Um solch eine Datenschutzerklärung für Ihre Website zu erstellen, genügt es längst nicht, allgemeine Textgeneratoren oder vorgefertigte Muster einzusetzen. Dank unserer Datenschutzbeauftragten und individuellen Lösungen können wir bei max2-consulting sicherstellen, dass Ihre Datenschutzerklärung rechtssicher ist und alle notwendigen Informationen enthält.
Was drohen kann: Risiken unzureichender Datenschutzerklärungen
Unternehmer und Betreiber einer Website, die die Anforderungen an eine sachdienliche und vollständige Datenschutzerklärung nicht erfüllen, setzen sich einer Vielzahl rechtlicher Risiken aus. Das beginnt bei kostspieligen Abmahnungen und reicht bis hin zu empfindlichen Bußgeldern, die im Rahmen der DSGVO verhängt werden können. Gerade beim Einsatz externer Datenverarbeitungstools wie Google Analytics oder Social-Media-Plugins ist sorgfältiges Vorgehen erforderlich.
Mit unseren umfassenden Dienstleistungen als Online Marketing Agentur mit integrierten Datenschutzexperten minimieren wir diese Risiken für Sie. Unsere maßgeschneiderten Konzepte umfassen alles von der Analyse bestehender Datenschutzerklärungen über die Erstellung individueller Lösungen bis hin zur dauerhaften Betreuung und Anpassung bei geänderten gesetzlichen Vorgaben.
Individuelle Datenschutzerklärung und effektiver Datenschutz – mit max2-consulting
Die Erstellung einer wirksamen Datenschutzerklärung für Ihre Website ist unerlässlich, um den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zu entsprechen und personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten. Als erfahrene Online Marketing Agentur mit eigenen Datenschutzbeauftragten bietet max2-consulting Unternehmen eine klare und verständliche Umsetzung dieser Themen.
Ob Einzelunternehmer, Mittelstand oder Großunternehmen: Wir unterstützen mit passgenauen Lösungen – von zukunftsfähigem Datenschutz über die Optimierung Ihrer Online-Präsenz bis hin zu technisch einwandfreien Lösungen, sei es bei der Einbindung von Plugins oder der Anpassung bestehender Datenschutzerklärungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um rechtssicher und professionell in der digitalen Welt von heute zu agieren.
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