DSGVO-Beurteilung durch Regierung & EU-Staaten – Großer Status Quo Mehrteiler/ Teil-4b Stellungnahmen (4B)

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2. Inhaltsverzeichnis

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DSGVO-Beurteilung durch Regierung & EU-Staaten – Großer Status Quo Mehrteiler/ Teil-4b Stellungnahmen (4B)

 

4.3 Stellungnahmen durch den Rat:

Der Verwaltungsrat hat diese Meinungen zu seiner Position zusammengetragen, die am 15. Januar 2020 bekannt gegeben wurde. Er ist der Meinung, dass die Bewertung nicht auf den Gegenstand des Art. 97 Abs. 2 beschränkt werden sollte. „Angesichts der Bedeutung und der Auswirkungen in der sich entwickelnden digitalen Gesellschaft“ glaubt er, dass „starke Argumente eine breitere Prüfung und eine laufende Debatte zu diesem Thema unterstützen“. „Aus Sicht des Gremiums ist die erfolgreich.“ Gleichzeitig stellte er jedoch fest, dass „neue Technologien auch neue Herausforderungen mit sich gebracht haben. Er sah dies in Big Data, künstlicher Intelligenz, Internet der Dinge, Blockchain, Gesichtserkennung, Analyse und “Deep Fraud”. Um mit dem Tempo dieser Technologien Schritt halten zu können, sei es „notwendig, das Zusammenspiel zwischen der technologischen Entwicklung und der Datenschutz-Grundverordnung auf EU-Ebene kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten“. Dazu sollten die für Verbraucher, Wettbewerb und Datenschutz zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Die Datenschutz-Grundverordnung fördere “weitgehend” die “Rechtssicherheit in der gesamten Europäischen Union…”.

 

Allerdings brauche der nationale Gesetzgeber “einen gewissen Spielraum” und “ein gewisses Maß an Spaltung, Bereitstellung und Rationalisierung”. Die Bewertung sollte die Meinungen und Vorschläge der Mitgliedstaaten berücksichtigen. Europäischer Datenschutzausschuss Der Europäische Datenschutzausschuss gab nach seiner 18. Plenarsitzung vom 18. bis 19. Februar 2020 bekannt, dass die Datenschutz-Grundverordnung innerhalb der ersten 20 Monate erfolgreich umgesetzt wurde und alle noch offenen Fragen geklärt werden können. Und es ist noch zu früh die Datenschutz-Grundverordnung zu ändern.

 

4.4 Stellungnahmen durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im Oktober 2019 in Deutschland zur Evaluierung der Datenschutzgrundverordnung Stellung genommen. Sie betonte auch, dass die Bewertung über den Gegenstand von Art. 97 Abs. 2 hinausgehen sollte. Sie listet 11 Themen auf, die Rechtsunsicherheit verursachen: Die besonderen Interessen von Kindern in einem ausgewogenen Kontext gemäß Artikel 6 Absatz 1 Absatz 1. Gestaltung und Vorgabe gemäß den Sicherheitsanforderungen des Artikels 25, den Transparenzanforderungen des Artikels 32, den Transparenzanforderungen des Artikels 12 , der Einschränkung des Rechts auf Kenntnisnahme und des Vervielfältigungsrechts in Artikel 15 , die Anforderungen an die Datenlöschung, die Anforderungen an die Anonymisierung und Pseudonymisierung und Erläutern Sie “die Risiken, denen sich die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen gegenübersehen”. Bei einigen dieser Fragen können die Informationen und die Unterstützung von Aufsichtsbehörden genutzt werden, um Rechtsklarheit zu erreichen, während bei anderen Fragen die Datenschutz-Grundverordnung überarbeitet werden muss. Die Bundesregierung fordert den Ausschuss auf zu prüfen, ob durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz Analyse, Scoring und Anwendungen Schutzlücken entstehen und ob diese Lücken durch zusätzliche (und ggf. bereichsspezifische) Regelungen geschlossen werden müssen.

 

4.5. Stellungnahmen durch den Bundesrat:

Im November 2019 hat Bayern dem Bundestag einen Entschließungsantrag vorgelegt. (*58) Dementsprechend hat der Bundesrat beantragt, die Prüfung auf weitere Fragen, nicht nur auf die des Art. 97 Abs. 2, auszudehnen. Vor allem wird in Artikel 97 Absatz 5 gefordert, die DSGVO ernst zu nehmen und „die Entwicklung der Informationstechnologie und den Fortschritt der Informationsgesellschaft kontinuierlich zu berücksichtigen“ und „mit den Zielen abzugleichen“. Der Bundesrat wies darauf hin, dass Daten von einzelnen Anbietern und Plattformen zunehmend konzentriert werden, Analysen, Scoring, Blockchain-Anwendungen und die Verbreitung künstlicher Intelligenz. Er “hebt” die “Bedeutung des in den Regelungen ergänzender nationaler Datenschutzbestimmungen klar beschriebenen Regelungsspielraums” hervor.

 

4.6 Stellungnahmen durch die Datenschutzkonferenz:

In der 98. Sitzung am 6. November 2019 hat die Sitzung der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörde (DSK) eine Stellungnahme zu den Erfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung seit ihrem Inkrafttreten verabschiedet. Die Datenschutzgrundverordnung hat sich “grundsätzlich bewährt”. Dennoch sieht die Datenschutzkonferenz viele Möglichkeiten zur Klärung und Verbesserung, fasst die neun Kernthemen zusammen und leitet daraus sieben Änderungsvorschläge ab. Die Hauptthemen sind Alltagserleichterung und Praxisnähe (Informationspflichten, Mitteilungs- und Vervielfältigungsrechte der Datenschutzbeauftragten), Zweckänderung, Datenschutzverletzungen, Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Datenschutz durch Gestaltungs- und Sanktionspraxis, Haftungsregelungen, Verstöße, der Regulierungsbehörden Gezielte Sanktionen, Zusammenarbeit, Direktwerbung, Zertifizierung, Profilerstellung und Konsistenz. Zum Schwerpunktthema wurde auch ein Vorschlag zur Änderung der Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt. Zur Vorbereitung dieser Stellungnahme hat der Baden-Württembergische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Vorsitzender des DSK-Arbeitskreises Evaluierung ist, am 28. Juni 2019 ein eintägiges Seminar mit der Industrie- und Handelskammer Stuttgart durchgeführt Stuttgart. Um bei den Verantwortlichen, Verbänden und Interessenvertretern Erfahrungen zu sammeln und Wissenschaft zu verstehen. Im November 2019 fasste er diese Erfahrungen in einem Vor-Ort-Bericht zu fünf Themenschwerpunkten zusammen: Informations-, Informations- und Transparenzpflichten, Benennungspflichten Datenschutzbeauftragter, Verarbeitungskataloge, Hersteller-Design-Datenschutzverantwortung und Mitverantwortung Medienbereich. Er liefert immer Lösungen für diese Hauptthemen.

 

4.7 Stellungnahmen der DSGVO durch die Zivilgesellschaft:

Mehrere Verbände haben in Erklärungen zu unterschiedlichen Anpassungen der Datenschutzgrundverordnung aufgrund ihrer Interessen aufgerufen. In Deutschland die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), das Netzwerk der Datenschutzexperten, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Datenschutz (EAID), die Europäische Akademie of Sciences for Freedom of Information, hat das “Forum Datenschutz und digitales autonomes Leben in Europa und der digitalen Welt” der Deutschen Telekom AG64 Verbesserungen der Datenschutz-Grundverordnung vorgeschlagen.

 

Meinungen im Überblick:
44 Rat, ST 14994/2/19, Rev. 2.
45 Rat, ST 14994/2/19, Rev. 2, Rn. 6.
46 Rat, ST 14994/2/19, Rev. 2, Rn. 9.
47Rat, ST 14994/2/19, Rev. 2, Rn. 14, 43; s. hierzu auch Niederlande, in: Rat, ST12756/1/19, Rn. 40.
48 Rat, ST 14994/2/19, Rev. 2, Rn. 11.
49 Rat, ST 14994/2/19, Rev. 2, Rn. 24.
50 Rat, ST 14994/2/19, Rev. 2, Rn. 25.
51 S. zu diesen Kap. 2.2.2.
52 Europäische Datenschutzausschuss, Presseerklärung vom 20.2.2020, https://edpb.europa.eu/news/news/2020/eighteenth-edpb-plenary-session_de.
53 Bundesregierung, in: Rat, ST 12756/1/19, 11ff.
54 Bundesregierung, in: Rat, ST 12756/1/19, 11.
55 Bundesregierung, in: Rat, ST 12756/1/19, 12 f.
56 S. zu diesen Kap. 5.
57 Bundesregierung, in: Rat, ST 12756/1/19, 14.
58 BR-Drs. 570/19..
59 BR-Drs. 570/19, 1.
60 BR-Drs. 570/19, 2.
61 BR-Drs. 570/19, 3.
62 Datenschutzkonferenz, Erfahrungsbericht, 2019
63 S. zu diesen Kap. 5.
64 S. zu diesen Kap. 5.
65Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Evaluierung, 2019.
66 S. zu diesen Kap. 5.
67 Deutscher Industrie- und Handelskammertag, 2019.
68 Verbraucherzentrale Bundesverband vom 27.11.2019; s. hierzu auch Glatzner,DuD 2020, 312. Die Stellungnahme beruht auf Roßnagel/Geminn, 2019
69 Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, 2019; s. auch Jaspers/Jaquemain, DuD 2020, 297.
70 Netzwerk Datenschutzexpertise, 2019; s. auch Weichert, DuD 2020, 293.
71 Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, 2020.
72 Digitaleurope, 2020.
73 Forum Privatheit, 2019; s. hierzu auch Geminn, DuD 2020, 307.
74 Deutsche Telekom, 2019

 

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5. Beurteilung (Evaluation) durch die Europäische Kommission

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