DSGVO Abmahnungen ruinieren Online-Handel – Firmen gehen Offline

Getrübte Freude ist bei vielen im Online-Handl zu erkennen. Im Jahr 2017 war fast jeder dritte Händler von der Klagewelle betroffen. Diese Klagen werden von darauf spezialisierten Anwälten und Wettbewerbsvereinen angestrengt, die sich damit erhebliche finanzielle Vorteile verschaffen. Der Online-Händler steht in Folge dessen oft vor dem Ruin.

Welche Abmahnungen sind gerechtfertigt?

Durch die verschärften Vorgaben der DSGVO Datenschutzgrundverordnung sind viele Kleinunternehmer im Onlinehandel dazu gezwungen, die Online-Shops zu schließen.  Was ist in der Zukunft zu erwarten? Tatsächlich hat ja die bisherige gute Entwicklung der Geschäftsmodelle in den neuen Medien zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell für die Zukunft beigetragen und auch viele neue Existenzen geschaffen.

 

Man muss die Zahl der „unnötigen“ Abmahnungen begrenzen. Hier gilt es vor allem abzuwägen, welche Abmahnung gerechtfertigt ist.

Erhalten Händler wegen falschen Produktbeschreibungen oder Unterschlagung von Informationen Abmahnungen, ist dies der richtige Weg. So wird sichergestellt, dass der Markt den grundlegenden Gesetzen folgt und Wettbewerbsgleichheit besteht.

Wenn Händler jedoch Abmahnungen für vorhandene Abkürzungen in ihrem Impressum erhalten, welche nicht die Wettbewerbsgleichheit gefährden, ist dies lediglich ein Geschäft für Anwälte und Vereine und wirkt sich somit auf den Wettbewerb im Markt und auf die Zukunft vieler Kleinunternehmer negativ aus.

Das Gesetz verbietet derzeit zwar Abmahnungen aus finanziellen Beweggründen. Da es jedoch schwierig ist, in der Realität einem eine finanzielle Absicht zu unterstellen, müsste man klarer definieren, wann und wer berechtigt ist jemanden abzumahnen.

Sieht die Politik hier keinen Handlungsbedarf

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungen wird auf dieses Problem nicht wirklich eingegangen. Man einigte sich in dem Vertrag lediglich darauf den fliegenden Gerichtsstand zu beseitigen. So ist der Kläger nicht länger berechtigt zu bestimmen, vor welchem Gericht die Klage verhandelt wird. Der Angeklagte muss also zur eigenen Verteidigung durch das ganze Land reisen.
Die Politik arbeitet demnach nicht an wirklichen Lösungen für das Problem. Sie nimmt lediglich marginale Änderungen vor.

 

Fakt:

Effektiver wäre es, beispielsweise die Gewinne, welche bei Abmahnungen auf Grund von Kleinigkeiten entstehen, in die Staatskasse fließen zu lassen. Folglich hätten die Kläger keinen finanziellen Anreiz mehr, Abmahnungen auf Grund von Nichtigkeiten auszusprechen. Erwartungsgemäß gäbe es wahrscheinlich in der Zukunft deutlich weniger „unnötiger“ Abmahnungen solcher Art.

Eins steht fest, sollte die Politik zukünftig nichts unternehmen, ist zu erwarten, dass die Vielfalt der Internet-Händler abnimmt und Großkonzerne werden das Geschäft dominieren. Dem Internet-Handel wird es so ähnlich ergehen wie dem Handel in den Innenstädten, wo die Vielfalt abnimmt und nur wenige Ketten den Handel dominieren.

 

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