Datenschutzbeauftragter Pflicht – warum das nun so wichtig ist!
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Plicht? Was versteht man unter der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und ab wann für Unternehmen die Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten notwendig ist.
Datenschutzbeauftragter Pflicht:
Die Verarbeitung von personenbezogene Daten einer natürlichen Person mit oder ohne automatisierte Vorgänge muss geprüft werden, beim Einlesen, Weiterleiten oder nur beim Öffnen personenbezogener Inhalte. Datenschutzbeauftragter hat die Pflicht die Verarbeitung von personenbezogene Daten einzuschränken, eine Weiterleitung darf nur mit schriftlicher Einwilligung der Person erfolgen. Besonders in Unternehmen muss ein Datenschutzbeauftragter dafür sorgen, dass die Daten von Mitarbeitern nach dem Gesetz zu verwalten sind.
Der Datenschutz ist wichtig wie der facebook-skandal gezeigt hat:
Der jüngste Skandal um facebook hat für Aufregung gesorgt. Zwar geben die Nutzer diese Dinge selbst von sich preis, aber facebook wertet diese Daten gegen das Gesetz aus und gibt sie an andere Firmen weiter. Ein Datenschutzbeauftragter hält es für seine Pflicht dies anzuprangern, da es ohne Einwilligung der Nutzer geschieht. Für ein Unternehmen sind solche Daten Gold wert, um Werbemassnahmen gezielt einsetzen zu können. Zwar gibt es Mitarbeiter bei facebook, die pornographische oder beleidigende Inhalte dem Datenschutzbeauftragter Pflicht melden, aber das Geschäftsmodell basiert auf dem Handel von Daten. Deswegen ist es für die NutzerInnen kostenfrei. Die Gerichtsverhandlung brachte nicht sehr viel, aber immerhin holt facebook nun die Einwilligung für Werbung bei den Nutzern ein.
Gerade im Gesundheitssektor wie Krankenhäusern und Arztpraxen, wo es um teilweise hochsensible Daten geht, ist äußerste Vorsicht geboten. Mit der elektronischen Gesundheitskarte ist der ganze Lebenslauf mit Krankheiten auf der Karte vermerkt. In Bayern sollen psychisch Kranke bei Zwangseinweisung an die Polizei gemeldet werden. Dies verstösst eindeutig gegen das Gesetz und den Datenschutz. Vor allem nachdem diese Daten für fünf Jahre bei der Polizei verbleiben sollen, was hat Krankheit mit Verbrechen zu tun? Bayern hatte schon Schlagzeilen gemacht mit dem Fall Mollath. Der Mann hatte aufgedeckt, dass Banken in Schwarzgeld-Aktionen verwickelt waren und wurde deswegen weggesperrt. Nur weil jemand eigenwillig ist kann man ihn noch lange nicht als Kranken bezeichnen. Er war offensichtlich seiner Frau und den Bankmanagern nicht gewachsen. Daran sieht man wie schnell man durch Streitigkeiten oder Geldgier in so eine Lage geraten kann.
[…] https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/datenschutzbeauftragter-pflicht-was-sagt-die-dsgvo-wirklic… […]
[…] https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/datenschutzbeauftragter-pflicht-was-sagt-die-dsgvo-wirklic… […]
[…] https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/datenschutzbeauftragter-pflicht-was-sagt-die-dsgvo-wirklic… […]
[…] https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/datenschutzbeauftragter-pflicht-was-sagt-die-dsgvo-wirklic… […]