Datenschutzbeauftragter extern – oder intern?

Personenbezogene Daten sind schützenswert. Um das zu bekräftigen werden mit Inkraftreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 datenverarbeitenden Unternehmen in ganz Europa erstmalig in die Pflicht genommen. Zudem ist ein Datenschutzbeauftragter muss unter gewissen Vorschriften extern oder internen bestellt werden. 

Im Art. 37 Abs. 1 DSGVO ist die Bestellverpflichtung festgeschrieben. Sie gilt danach für alle Unternehmen deren Kerntätigkeit in der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht, die aus datenschutzrechtlicher Sicht eine besondere Überwachung erfordern. In diesem Fall stellt sich den Unternehmen vielleicht die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter extern oder intern die bessere Option ist. Viele Unternehmen entscheiden sich allein aus Kostengründen für einen Mitarbeiter.

Vorteile und Nachteile eines internen Datenschutzbeauftragten.

Bei näherer Betrachtung überwiegen eindeutig die Nachteile. Sofern ein Unternehmen einen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten bestellt, sollte es zunächst folgenden Sachverhalt berücksichtigen. Wenn der DSB die bestehenden Anforderungen nicht erfüllt, wird das Unternehmen gesetzlich so gestellt als ob es keinen DSB bestellt hätte – das kann hohe Bussgelder zur Folge haben!

Ein wesentlicher Vorteil des internen DSB ist, das dieser die Abläufe und Prozesse in seinem Unternehmen bereits gut kennt. Ein externer DSB muss sich in die internen Prozesse erst einarbeiten. Der interne DSB muss aber zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde erst umfangreiche Schulungsmaßnahmen absolvieren und sich regelmäßig fortbilden. Für das Unternehmen entstehen hierdurch über das normale Gehalt hinaus zusätzliche Kosten.

Externer Datenschutzbeauftrager: Vorteile und Nachteile

Da gibt es eigentlich keine nennenswerten Nachteile. Bestellt ein Unternehmen den Datenschutzbeauftragten extern, entfällt jeglicher Schulungsaufwand, da die erforderliche Eignung und Qualifikation bereits vorhanden ist. Die zertifizierte Sachkunde garantiert ausserdem eine hohe Kompetenz in allen Datenschutzfragen und Unsicherheiten hinsichtlich der DSGVO. Von Vorteil ist auch die klare Honorar Regelung.

Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile

Interner Datenschutzbeauftragter:

  • hoher Schulungsaufwand
  • regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen
  • dadurch zusätzliche Kosten neben dem Gehalt
  • geringere Akzeptanz im Unternehmen
  • eingeschränkte Wahrnehmung der Abläufe und Prozesse
  • Betriebsblindheit
  • beschränkte Arbeitnehmerhaftung (intern)
  • vollumfängliche Unternehmerhaftung
  • besonderer Kündigungsschutz

Externer Datenschutzbeauftragter:

  • zertifizierte Sachkunde
  • vertraglich festgelegtes Honorar
  • Neutralität
  • Haftungsübernahme (extern) über Versicherungen
  • fristgerechte Kündigungsmöglichkeit

Wenn ein Unternehmen seine personenbezogene Daten gesetzeskonform schützen will, ist ein Datenschutzbeauftragter sicherlich auch für Unternehmen die gesetzlich keinen Datenschutzbeauftragten einsetzen müssen eine Investition in die Zukunft die sich lohnt – denn egal ob extern oder intern – die Datenschutz-Grundverordnung mit all ihren Facetten wird jedes Unternehmen vor extreme Herausforderungen stellen – und ein Datenschutzbeauftragter kann hier nicht nur viele Themen im Vorfeld klären und in einem Datenschutz-Audit einfliessen lassen – auch in der Aussenwahrnehmung ist ein Unternehmen mit einem Datenschutzbeauftragten egal ob intern oder extern, sicherlich von der Reputation, dem Ansehen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, gegenüber Unternehmen ohne Datenschutzbeauftragten im Vorteil.

 

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