DSGVO – was ist das?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Verordnung über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten, sowie dem freien Verkehr dieser Daten. Sie entspricht der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27 April 2016. Das Gesetz trat am 25. Mai 2016 in Kraft, seine verpflichtende Anwendung ist am 25. Mai 2018 maßgeblich.

Unternehmen, Institutionen, Agenturen und Organisationen hatten  seit dem 25. Mai 2016 zwei Jahre Zeit, sich den Vorgaben anzupassen. Wenn diese Unternehmen die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht selbst übernehmen können/wollen, haben Sie natürlich die Möglichkeit einen externen Datenschutzberater bzw. Datenschutzbeauftragten mit der Betreuung der umfangreichen Datenschutzthemen innerhalb des Unternehmens zu beauftragen.

Bussgeld

Bei der Datenschutz-Grundverordnung handelt sich um ein Recht auf europäischer Ebene. Sie gilt für jedes europäische Unternehmen und Organisationen, die in der Europäischen Union tätig sind, und personenbezogenen Daten jeglicher Art vorhalten. Das Bussgeld für die Nichteinhaltung der DSGVO kann bis zu 20 Millionen Euro betragen. Doch nicht wegen der extremen Höhe des vermeintlichen Bussgeld ist Eile geboten. Viel empfindlicher sind die Strafen die Unternehmen von Abmahnanwälten und Abmahnvereinen treffen kann. Die sind zwar sicherlich nicht so hoch, aber bringen allerlei Scherereien und den nahezu unvermeintlichen Gang zu einem Rechtsanwalt mit…

Der Datenschutz

Der neue Datenschutz erweitert den Anwendungsbereich und das Recht auf alle in- und ausländischen Unternehmen, die Daten einer in der EU ansässigen Personen verarbeiten, um den Datenschutz sicherzustellen. Zur Einhaltung dieser Vorschriften werden die Kosten einer strikten Einhaltung der Datenschutzvorschriften mit Abmahnungen von bis zu 4% des weltweiten Umsatzes bestraft. Das Gesetz bietet außerdem eine neue Reihe von digitalen Rechten für EU-Bürger in einer Zeit, in der der wirtschaftliche Wert personenbezogener Daten in der digitalen Wirtschaft stetig zunimmt.

Gültigkeit der Verordnung

Die Verordnung gilt unabhängig davon, ob eine Organisation, die Daten von einer in der EU ansässigen Personen sammelt, die sich tatsächlich in der Europäischen Union befindet. Ein Datenschutzbeauftragter achtet darauf, dass die Verordnung für Organisationen außerhalb der Europäischen Union, die personenbezogene Daten von in der EU ansässigen Personen erheben und verarbeiten, eingehalten wird.

Laut Aussagen einiger Datenschutzberater bzw. Datenschutzbeauftragte sind personenbezogene Daten jegliche Informationen, die sich auf eine Person beziehen. Es ist unerheblich, ob diese Daten das private, berufliche oder öffentliche Leben betreffen. Es kann sich dabei um Daten wie Adressen, E-Mail Adressen, Namen, Fotos, oder auch einer Bankverbindungen handeln. Doch auch schon die IP-Adresse des Computers mit dem jemand das Internet nutzt zählt zu den personenbezogenen Daten.

Für die Europäische Union ist die Bestellung von Datenschutzbeauftragter, für öffentlichen Stellen und private Unternehmen, die im hohen Maß auf Datenverarbeitung setzen, vorgesehen. Diese Datenschutzberater haben eine beratende Tätigkeit und können so die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im jeweiligen Unternehmen einfach und effektiv umsetzen und die Umsetzung jederzeit überprüfen und verbessern.

 

HIER DIE DSGVO:

Hier finden Sie das offizielle PDF der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) in der aktuellen Version des ABl. L 119, 04.05.2016; ber. ABl. L 127, 23.05.2018 übersichtlich aufbereitet. Alle Artikel sind mit den passenden Erwägungsgründen und dem BDSG (neu) 2018 verknüpft. Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) sind seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Den Text der EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt es auf Deutsch sowie auf Englisch.

https://dsgvo-gesetz.de/