Zuletzt aktualisiert: 9. Juli 2026 — Peter Fürsicht, zertifizierter DSB
Einwilligung / Consent (Art. 7 + Art. 4 Nr. 11 DSGVO)
Die Einwilligung nach Artikel 7 DSGVO in Verbindung mit Artikel 4 Nummer 11 DSGVO ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen fuer die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie muss vier Voraussetzungen erfuellen: freiwillig, informiert, spezifisch und widerrufbar.
Voraussetzungen einer gueltigen Einwilligung
- Freiwillig: Keine Drohung, keine Koppelung mit Vertragsabschluss, echte Wahlfreiheit
- Informiert: Zweck, Empfaenger, Speicherdauer, Widerrufsmoeglichkeit erklaeren
- Spezifisch: Separate Consent fuer Tracking, Newsletter, Marketing – nicht pauschal
- Widerrufbar: Widerruf muss so einfach sein wie die Einwilligung
Consent-Tool
Ein Consent-Tool (Cookie-Banner) muss diese Voraussetzungen technisch umsetzen. Pflicht:
- Alle nicht erforderlichen Cookies sind per Default aus
- Ablehnen ist genauso einfach wie Zustimmen
- Granulare Auswahl pro Kategorie (Essentiell, Statistik, Marketing)
- Widerruf jederzeit moeglich – nicht nur im Banner
Praxis-Beispiel
Ein Muenchner Online-Shop verwendet ein Cookie-Banner, das „Alle akzeptieren“ prominent zeigt, „Ablehnen“ aber versteckt. Das ist nicht freiwillig im DSGVO-Sinn. Die Aufsichtsbehoerde wertet es als ungueltige Einwilligung – Bussgelder drohen. Abhilfe: ein DSGVO-konformes Banner mit gleichberechtigter Auswahl.
Gilt Stillschweigen als Einwilligung?
Nein. Eine aktive Handlung ist erforderlich. Vorausgewaehlte Kaeestchen sind ungueltig.
Wie muss der Widerruf funktionieren?
So einfach wie die Einwilligung. Ein Link in jeder Mail, ein Button im Banner – nicht nur im Impressum versteckt.
Kann ich Einwilligung mit Vertrag koppeln?
Nein, ausser die Verarbeitung ist fuer den Vertrag notwendig. Marketing-Einwilligung darf nicht Vorbedingung sein.
Was ist mit Minderjaehrigen?
Fuer Kinder unter 16 Jahren (bzw. 13 in einigen Laendern) bedarf es der Eltern-Einwilligung.

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