DSGVO für Webseitenbetreiber – was sie jetzt auf ihrer Webseite ändern müssen
Nach einer Übergangsfrist von nun mehr zwei Jahren, tritt am 25.05.2018 die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die bereits am 25.05.2016 in Kraft getretene Verordnung hat weitreichende Folgen für Webseitenbetreiber, hier droht ein empfindliches Bussgeld bei Verstößen. Die Zeit, die eigene Webseite, der EU-weiten Verordnung gemäß anzupassen, wird also langsam knapp – extrem knapp!
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machen Sie ihre Webseite DSGVO-konform
Die Unternehmer sollten also in Zusammenarbeit mit einem internen oder externen Datenschutzbeauftragter ihre Internetseite und ihr Unternehmen entsprechend anpassen.
Abmahnwelle wegen DSGVO gilt als sicher!
Sicherlich spitzen einige findige Anwälte schon den Bleistift, um pünktlich mit dem Ablauf der Übergangsfrist die passende Vorlage für eine Abmahnung nach der DSGVO vorliegen zu haben. Welche Änderungen in Zukunft auf die Datenschutzbeauftragter bzw. die einzelnen Unternehmer zukommen werden, wird im folgenden erläutert.
Welche Module senden Daten auf Ihrer Webseite?
Ein Thema, welches schon seit geraumer Zeit sein Unwesen im Netz treibt und mit der neuen DSGVO noch mehr Gewicht bekommt, sind Plugins und Module die “ungefragt” personenbezogene Daten an Dritte weiterleiten! Aktuell sind hierbei Google Analytics, Google Maps und Google Fonts in “Verruf” geraten, weil diese Module, wenn sie in einer Webseite eingebaut sind “ungefragt” die IP-Adresse des Webseitenbesuchers an Google weitermelden… – soweit eigentlich kein Problem möchte man meinen, wenn da nicht ein höchstrichterliches Urteil von 2017 wäre, welches die IP-Adresse als einen Bestandteil von personenbezogenen Daten sieht… – und das obwohl sich vielfach diese IP-Adresse alle 24 Stunden ändert weil die Internetprovider die Verbindung nach 24 Stunden kurz kappen… egal… – IP-Adressen sind personenbezogene Daten, und somit ist die “ungefragte” Weitergabe dieser Daten so ab 25.5.2018 nicht mehr erlaubt. Google hat zwar eine Verbesserung in Aussicht gestellt, aber noch lässt diese Lösung auf sich warten!
Kommentare in Zukunft ohne IP-Adressenspeicherung!
Ein weiteres Problemfeld, welchem sich die neue Verordnung annimmt, ist das der Kommentare. Es ist übliche Praxis, dass vom Nutzer, beim Hinterlassen eines Kommentars, die e-Mail-Adresse und die IP-Adresse gespeichert werden. Daran hat der Webseitenbetreiber in der Regel auch ein Berechtigtes Interesse, da er im Falle von Straftaten den Nutzer so leicht indentifizieren kann. Die IP-Adressen sind Zukünftig allerdings anonym zu speichern.
Impressum und Datenschutzerklärung müssen überarbeitet werden!
Bereits heute benötigt jede Internetseite ein Impressum und unter Umständen eine Datenschutzerklärung. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Wichtig ist nur zu wissen, dass die Datenschutzerklärung und das Impressum sehr bald schon aktualisiert sein müssen, um den (neuen) Anforderungen der DSGVO zu genügen.
…viel Arbeit, aber Datenschutz ist extrem wichtig!
Damit sind noch längst nicht alle Neuerungen, die diese neue, umfangreiche Verordnung mit sich bringt erschöpfend behandelt, aber zumindest einmal die Wichtigsten! Sie sollten also schnellstens Ihre Webseite an die neuen Gegebenheiten anpassen – Abmahnanwälte werden Webseiten in naher Zukunft genauer untersuchen und bei Verstößen dann ihr recht umstrittenes Tun rechtfertigen… – denn eines ist klar: Der Datenschutz – also der Schutz von personenbezogenen Daten ist nicht nur wichtig – es ist ein Grundrecht welches jeder Webseitenbetreiber für seine Webseitenbesucher gewährleisten muss!
DSGVO & WordPress Webseiten
Wer eine WordPress Seite sein Eigen nennt hat mit unserer kleinen Serie: Anforderungen der DSGVO / wichtige Tipps für Ihre Webseite sicherlich gute Tipps und Tools um seine Seite selbst auf DSGVO-konform zu bringen… – doch bedenken Sie, die besten Tools sind nur so gut wie der Mensch der diese in die Webseite einbaut und bedient… – insofern sollten sich Unternehmen hier einen WordPress Profi holen – oder gleich eine Kombination aus WordPress-Profi und Datenschutzbeauftragten.
Sprechen Sie uns an – wir können Ihnen genau diese Wunschkombination bieten!
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