DSGVO – Datenschutz Grundverordnung 2018

Die DSGVO oder die Datenschutz Grundverordnung umfasst das Umgehen mit dem Datenschutz bei Personen und Unternehmen. Der Schutz personengebundener Daten steht somit im Mittelpunkt. Es sind zudem die natürlichen Personen vor Übergriffen auf private Daten zu schützen und verteidigen.

Neuerungen 2018

In der Datenschutz Grundverordnung 2018 wird das neue Gesetz, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG in die Grundverordnung mit aufgenommen. Es gilt somit als alleiniges Gesetz in Deutschland. Das alte Bundesdatenschutzgesetz (alt) wird somit zum 25. Mai 2018 aufgehoben.
In der neuen Datenschutz Grundverordnung 2018 erhöhen sich auch das Bußgeld und wird zusätzlich generell besser und häufiger auf Unregelmäßigkeiten in Firmen und bei einzelnen Gesellschaften geachtet, was zu einer Vielzahl, von bisher nicht erwähnenswerten, Vorfällen führt.

Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter hat zum einen zu prüfen und somit die DSGVO einzuhalten. Er wird überdies durch eine öffentliche Stelle überprüft und hat mehrere Unternehmen zu kontrollieren. Gerade durch die Änderungen, die im Mai 2018 in Kraft treten, ist für Firmen und Gesellschaften eine enge Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten daher wichtiger als aktuell. Hier können demzufolge somit hohe Strafen verhindert werden.

Bußgeld

Ein Bußgeld kann durch die Datenschutzbehörde an Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen ausgesprochen werden. Es sind Beträge bis zu 300.000 € möglich. Hierbei richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach der Dauer, der Schwere und der Art der Zuwiderhandlung der Firma oder der einzelnen juristischen Person.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist laut DSGVO für Firmen ist immer möglich. Der Datenschutz ist demzufolge einzuhalten. Bei irgendwelchen Äußerungen von Kunden oder der Datenschutzbehörde ist schnell zu reagieren.

Juristische Personen

Für Firmen und juristische Personen ändert sich das Datenschutzgesetz zum 25. Mai 2018. Bußgelder sollten vermieden werden. Es kann gerade bei weltweit agierenden Firmen zu Schäden in Millionenhöhen kommen. Die DSGVO ist berechtigt ein Bußgeld in Höhe von 4 % des weltweiten Vorjahresumsatzes auszusprechen.