Darf ich auch Tools in der Datenschutzerklärung aufführen, die ich (noch) nicht benutze?

Das Thema, ob Tools in die Datenschutzerklärung für eine Website aufgenommen werden dürfen, die aktuell noch nicht verwendet werden, wirft häufig Fragen auf. Als Betreiber einer Website tragen Sie eine hohe Verantwortung im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere wenn es darum geht, nachvollziehbar über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren. Angesichts der sensiblen Bedeutung von Datenschutz und der korrekten Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten möchten wir in diesem Beitrag umfassend und verständlich darüber informieren, wie Sie rechtlich sicher handeln und welche Anforderungen an Ihre Datenschutzerklärung gestellt werden.


Muss Ihre Datenschutzerklärung sämtliche genutzten Tools abdecken?

Die rechtlichen Anforderungen an Datenschutzerklärungen unterliegen seit Mai 2018 strengen Regeln, die durch die DSGVO europaweit geregelt werden. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass in der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website sämtliche Tools, Plugins und Dienste aufgeführt werden, die personenbezogene Daten verarbeiten oder bei der Datenverarbeitung eine Rolle spielen. Dies betrifft klassische Analysetools wie Google Analytics, Social-Media-Plugins und auch den Einsatz von Kontaktformularen.

Die Idee, präventiv auch Tools aufzulisten, die aktuell nicht eingesetzt werden, kann naheliegend erscheinen. Dies jedoch müsste sehr genau abgewogen werden, da widersprüchliche Daten in der Datenschutzerklärung auf ihrer Website das Vertrauen Ihrer Nutzer beeinträchtigen könnten. Weiterhin birgt dies das Risiko, bei einer Überprüfung durch Behörden für Verwirrung zu sorgen. Unser Rat als Online Marketing Agentur mit eigenen Datenschutzbeauftragten: Eine detaillierte und individuelle Prüfung Ihrer Website hilft dabei, alle relevanten Tools gezielt anzuführen, um Klarheit und Sicherheit zu schaffen.


Was drohen kann: Abmahnungen und Unsicherheiten durch fehlerhafte Datenschutzerklärungen

Eine unvollständige oder fehlerhafte Datenschutzerklärung auf Webseiten zieht unter Umständen ernsthafte Konsequenzen nach sich. Die DSGVO besagt beispielsweise, dass Nutzer jederzeit darüber informiert werden müssen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und zu welchen Zwecken dies geschieht. Dies schließt insbesondere die Angabe von Drittanbietern oder Plugins ein, die personenbezogene Daten erheben oder personenbezogene Daten verarbeiten.

Sollten hier Unstimmigkeiten auftreten – sei es durch die Einbindung nicht genutzter Tools oder das Vergessen wesentlicher Dienste – drohen Abmahnungen oder Bußgelder. Auch für Betreiber einer Website kann durch eine solche Situation ein rechtliches Risiko entstehen, das sich durch eine fundierte Datenschutzerklärung vermeiden lässt. Unsere Expertise im Bereich der DSGVO-konformen Umsetzung schützt Sie vor solchen Szenarien und sorgt für eine rechtssichere Datenverarbeitung.


Was Ihre Datenschutzerklärung für eine Website beinhalten muss

Die Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihre Webseite erfordert genaue Angaben zu genutzten Tools und Diensten. Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse, die über Ihre Website laufen, müssen transparent in Ihrer Datenschutzerklärung beschrieben werden. Dies umfasst unter anderem:

  • die Verarbeitung der Daten durch Analysetools wie Google Analytics,
  • die Verwendung einzelner Plugins,
  • die Erhebung personenbezogener Daten über das Kontaktformular,
  • Informationen zu der rechtlichen Grundlage der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Die Anforderungen an die Datenschutzerklärung sind klar geregelt, doch in der Praxis sind die individuellen Anpassungen komplex. Insbesondere, wenn sich neue Tools hinzugesellen oder Anpassungen erforderlich werden, ist eine kontinuierliche Überarbeitung Ihrer Datenschutzerklärung essenziell. Hier liegt ein entscheidender Vorteil unserer Online Marketing Agentur: Durch unsere eigenen Datenschutzbeauftragten gewährleisten wir, dass Ihre Datenschutzerklärung nicht nur aktuell bleibt, sondern auch individuell auf Ihre Website zugeschnitten ist.


Wie eine individuelle Datenschutzerklärung maximale Klarheit schafft

Eine durchdachte Datenschutzerklärung informiert die Verantwortlichen und die Nutzer einer Website gleichermaßen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und schafft Vertrauen in Ihre Online-Präsenz. Generische Texte oder Generatoren reichen in den meisten Fällen nicht aus, da sie häufig nicht alle Anforderungen des Datenschutzrechts abdecken oder auf individuelle Besonderheiten eingehen.

Unsere Agentur, max2-consulting GmbH, bietet Ihnen eine einzigartige Kombination aus professionellem Online-Marketing und tiefgreifendem Datenschutz-Know-how. Unsere Datenschutzbeauftragten erstellen nicht nur eine passgenaue Datenschutzerklärung für Ihre Website, sondern übernehmen auch die vollständige DSGVO-konforme Umsetzung und die laufende Wartung, damit Ihre Webseite den gesetzlichen Anforderungen entspricht. So müssen Sie sich keine Sorgen machen, ob alle notwendigen Daten korrekt eingebunden oder beschrieben sind – wir übernehmen das für Sie zuverlässig.


Braucht jede Website eine individuell erstellte Datenschutzerklärung?

Unabhängig davon, ob es sich um eine kleine, mittelständische oder große Website handelt, ist eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung für Ihre Website beinahe unumgänglich. Ein allgemeiner Generator für Datenschutzerklärungen kann die komplexen Anforderungen moderner Webseiten nicht in der Tiefe erfüllen, die die DSGVO fordert. Zudem stellen falsch oder unvollständig eingetragene Dienste ebenfalls ein Risiko dar.

Besonders für Betreiber von WordPress-Webseiten, die Plugins oder Themes wie AVADA nutzen, ist eine spezifische Einbindung der Datenschutzerklärung essentiell. Durch unsere Spezialisierung als WordPress-Agentur können wir individuell Anpassungen vornehmen und rechtlich relevante Elemente Ihrer Datenschutzerklärung optimal auf Ihrer Website unterbringen. Dies umfasst auch die Integration essenzieller Informationen direkt ins Impressum oder die kontinuierliche Aktualisierung Ihrer Datenschutzerklärung bei Veränderungen an Ihrem digitalen Auftritt.


Fazit: Vorsicht bei der Aufnahme nicht genutzter Tools in der Datenschutzerklärung

Die Aufnahme von Tools, die Sie aktuell noch nicht nutzen, in Ihre Datenschutzerklärung kann zwar auf den ersten Blick clever wirken, birgt jedoch erhebliche Risiken. Klarheit und Transparenz sind im Datenschutz essenziell, sowohl für die Nutzer als auch für Sie als Verantwortlicher. Unsere Empfehlung lautet: Vermeiden Sie überflüssige Angaben und setzen Sie auf eine individuell erstellte Datenschutzerklärung, die exakt auf Ihre Datenverarbeitung zugeschnitten ist.

Mit unserer Kompetenz als Online-Marketing-Agentur mit eigenen Datenschutzbeauftragten gewährleisten wir nicht nur die Rechtssicherheit Ihrer Datenschutzerklärung, sondern unterstützen auch Ihre gesamte Webpräsenz – von SEO-Optimierungen über Social Media bis hin zu WordPress-Programmierungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, damit Ihre Website rechtssicher und zukunftssicher bleibt.