Google Maps DSGVO – Sicher auf Webseiten einbinden?

Inzwischen befinden sich auf nahezu jeder Webseite von Unternehmen die praktischen Karten. Kurzum auch „Maps“ genannt. Gerade Unternehmen nutzen diesen Dienst für die Webseite, um Kunden und Interessenten Ihren Standort zur Information oder Anfahrtserleichterung zur Verfügung zu stellen. Zudem werden auch Institutionen oder bekannte Objekte auf den Karten angezeigt.

Viele Webseitenbetreiber fragen sich aktuell: Darf man dies praktische Karte wie beispielsweise Google Maps im Rahmen der DSGVO noch immer einfach so auf die eigene Webseite einbinden? Worauf ist jetzt aktuell mit den Vorgaben der DSGVO bei Google Maps & Co. zu achten?

Google Maps in privaten Webseiten

Google bietet mit Google Maps bei einer privat genutzten Webseite eine einfache Lösung, eine individuelle Standort-Karte in den Online-Auftritt zu integrieren. Der Kartendienst von Google ist schnell und einfach auf der Webseite zu integrieren. Zusätzlich bietet der Google-Dienst mit „My Maps“ die Möglichkeit, benutzerdefinierte Karten zu erstellen. Varianten mit mehreren Standorten, Wegpunkten, Kennzeichnungen von Interessanten Orten und Routenplaner sind hier zusätzlich möglich.

WICHTIG: Nach den Nutzungsbedingungen von Google ist allerdings die kommerzielle Einbindung mit dieser Methode für gewerbliche Webseiten untersagt!

 

Google Maps in gewerbliche Webseiten:

Zur kommerziellen und zugleich rechtssicheren integration auf gewerblichen Webseiten ist bei der Nutzung von Google Maps die Programmierschnittstelle „Google Maps API“ (application programming interface) von Nöten.

Nach Eröffnung eines Google-Kontos wird dem Webseiten-Auftritt ein API-Key zugeteilt. Über diesen sogenannten Schlüssel hat Google die Möglichkeit, die Kartenzugriffe auf der Webseite zu verfolgen und dem Google-Konto zuzuweisen.

 

API-Arten zur Integration von Google Maps auf Webseiten:

  • Embed-Funktion: Ähnlich wie die Methode für den privaten Gebrauch. Diese Kostenlose Variante ist für die meisten Unternehmen auch ausreichend.
  • JavaScript: Hier werden mehrere Funktionen für Google Map angeboten.

NEU: Neues Preismodell bei Google Maps seit 16. Juli 2018

https://cloud.google.com/maps-platform/pricing/

INFO: Bereits in der Veröffentlichung von 2016 im Google Maps-API-Standardplan ist zu entnehmen, dass Google schlüssellose Zugriffe nicht mehr unterstützt. Lesen Sie diesen Artikel , um die offizielle Stellungnahme von Google zu lesen.

 

Wichtiger Hinweis: Karten-Screenshots unbedingt vermeiden!

Unbedingt sollte vermieden werden, hier den einfachen Weg zu gehen und eventuelle Screenshots von Google Karten in Unternehmens-Webseiten einzubinden. Hier hilft dann auch die Angabe des Quellverweises nicht. Das Urheberrecht und die Nutzungsbedingungen von Google untersagen dies ausdrücklich!

Übrigens: Ebenfalls untersagt, die Integration von Google Maps in Drucksachen. Egal welche Auflösung diese haben!

Wer dennoch nach einer Alternative sucht. Die „OpenStreetMap“ ist hier eine sehr gute Alternative. Hier wird freies Kartenmaterial inkl. Vektordaten geboten (Lizenzbedingungen beachten).

 

Google Maps DSGVO-konform einbinden: 2 Klick-Lösung

Mit der Datenschutzgrundverordunung (DSGVO) muss der Besucher einer Webseite ausdrücklich vor (!) dem Laden von Fremddiensten wie Google Maps informiert werden, dass ggf. seine personenbezogenen Daten (in diesem Fall die IP-Adresse) an Google weitergeleitet wird. Deshalb müssen die Besucher / Nutzer einer Webseite vorher einen Hinweis erhalten, dass beim Anklicken der Karte eine Verbindung mit Google hergestellt wird und so die personenbezogenen Daten an Google weitergeleitet werden. Desweiteren muss natürlich der Dienst Google Maps in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Webseite ausführlich und genau beschrieben sein. Auch das setzen eines sogenanntes NID-Cookie auf dem Rechner des Nutzers ist ohne Aufklärung und Einwilligung des Webseitenbesuchers nicht erlaubt. Laut Google wird dies genutzt, um Werbung in Google-Produkten wie beispielsweise in der Google-Suche individuell anzupassen. Google arbeitet noch an einer Lösung, Google Maps hier auch DSGVO-konform zu machen.

 

DSGVO-LÖSUNG 1: Opt-In für Google Maps mit WP-Plugin Borlab-Cookie

Wer eine WordPress Webseite betreibt kann mit dem kostenpflichtigen WordPress Plugin „Borlabs Cookie“ eine transparente und rechtssichere Lösung zur Implementierung der gewohnten Google-Services wie „Google Maps“, „Google Analytics“ oder „Google My Business“ kaufen. Somit müssen Unternehmen auf solche vorteilhaften Dienstleistungs-Tools nicht verzichten, bieten den Nutzern den gewohnten Service und betreiben gleichzeitig eine abmahnsichere Webseite die auch den Vorgaben der DSGVO entspricht.

Das Plugin Borlabs Cookie ist eine ALL-IN-ONE-Lösung inkl. Hinweis und Opt-In für WordPress. Dieses Plugin erkennt Skripte im Webseiteninhalt. Auch ist die zusätzliche Nutzung möglich, um Javascript-Codes (Google Analytics, Blogfoster, Matomo) erst zu laden, wenn eine Zustimmung des Webseitenbesuchers bzw. Nutzers vorhanden ist. Eine Bereitstellung von einer Opt-In-Lösung für Google Adsense Anzeigen ist auch Vorhanden.

Der Webseitenbetreiber hat mit diesem Plugin eine einfache Einstellungsmöglichkeit für Google Maps. Mit einem Häckchen bei „iframes blockieren“ werden alle iframes (Google Maps, YouTube Videos und andere blockierten) mit einem automatischen Button ausgestattet. Der Button bietet die Lösung, dass erst nach dem Klick dieses Bestätigungsbuttons der Inhalt für den Nutzer geladen wird und somit die IP-Adresse des Nutzers übertragen wird. So hat man die Einwilligung des Nutzers mit einer sehr schönen kompakten Lösung.

 

DSGVO-LÖSUNG 2: Google Maps und das WordPress Theme: AVADA 

Wer als WordPress Webseitenbetreiber schon lange sich mit dem Gedanken trägt, sein Theme zu wechseln, erhält nun mit dem weltweit am meisten verkauftesten Theme „AVADA“ neben mannigfaltigen Möglichkeiten des Design, Umfangs und Gadgets auch eine sehr interessante Lösung für die Integration von Google Maps – denn: der Zugriff auf die Karten von Google Maps ist absolut kostenfrei! Einfach nur die API-Schnittstelle bei Google beantragen, den API-Schlüssel in das Theme und schon wird Google Maps komplett kostenfrei auf der Webseite angezeigt – egal wieviele Einblendungen im Monat diese Karte „verursacht“.

 

Weitere Infos zur Google Maps Integration bei AVADA finden Sie hier:

https://avada.theme-fusion.com/google-maps/

 

Fazit: Google Maps DSGVO-konform einbinden

Dass Einbetten von Google Maps in eine gewerbliche Webseite ist zwar möglich, aber um diesen beliebten Kartendienst datenschutzrechlich und somit DSGVO-konform sicher einbinden zu können gibt es einiges zu beachten, damit die Karten von Google Maps

auf der Webseite erst laden, nachdem der Nutzer per Klick die ausdrückliche Einwilligung bzw. Bestätigung gegeben hat. Wer sich diese Abfrage nicht selbst zutraut sie in eine Webseite zu integrieren, sollte gerade bei WordPress Webseiten entweder auf das Plugin: Borlabs Cookie – oder noch besser, weil ein wirklich tolles Theme mit zig Möglichkeiten, gleich das Theme wechseln und AVADA für 60 US-Dollar erwerben.