DSGVO EU – gilt diese Verordnung auch in Deutschland?
Ab dem 25.05.2018 gilt in der gesamten EU die Datenschutz-Grundverordnung. Sie hat das Akronym DSGVO. Die Verordnung ist im Frühjahr 2016 durch das EU-Parlament beschlossen worden – doch gilt die Verordnung schließlich auch zusätzlich in Deutschland?
zwei Jahre Vorbereitung…
Die Verabschiedung beendet ein bemerkenswertes, doch länger als fünfjähriges juristisches Spektakel. Weil die Datenschutz Grundverordnung 2018 sehr viel Aufwand für die Unternehmen bedeutet, hat man folglich sogar zwei Jahre Übergangsfrist eingeräumt. Diese läuft definitiv und unabänderlich mit dem 25.05.2018 aus. Ein Datenschutzbeauftragter hat ab diesem Tag sogar alle Paragrafen aus diesem Gesetz in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten zügig umzusetzen. Damit sind alle anderen Gesetze wie die EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG oder das BDSG und andere sehr relevante Verordnungen zum Datenschutz in die DSGVO übergegangen.
25.05.2018 als Datum der großen Anpassung
In Deutschland ersetzt die DSGVO vor allem das BDSG. Dieses wurde mit der DSAnpUG-EU mittels Anpassungsgesetz und Umsetzungsgesetz neu gefasst und tritt an diesem Tag folglich ebenfalls in Leistung. Damit ist Deutschland eines der ersten EU-Staaten, der die Gestaltungsspielräume der Verordnung nutzt. Damit ergibt sich ab Ende Mai eine neue Rechtsklarheit, die vor allem den Unternehmen Zeit lässt die kostenintensiven neuen Rechte, Ansprüche und Pflichten zeitnah umzusetzen.
Die EU bietet damit ein Gesetz zum Datenschutz, wie es weltweit ohne Gleichen ist und sicher als Vorbild für viele Staaten fungieren kann, die ein vergleichbares Recht für ihre Bürger einführen möchten. Die Datenschutz Grundverordnung 2018 und das neue BDSG sehen die Rolle des Datenschutzbeauftragten zentral bei der operativen Umsetzung der neuen Rechtslage.
Die EU hat in den Mitgliedstaaten sogar ein Wiederholungsverbot, womit keine Formulierungen aus der Datenschutz-Grundverordnung in irgendeinem Gesetz auftreten dürfen. Dies führte in dem deutschen Rechtsraum folglich für intensiven Kontroversen bezüglich der Umsetzungsgesetze und Verordnungen dieser besonderen Verordnung.
Viele Probleme überlebten die zwei Jahre Übergangsfrist
Der Datenschutz ist nachhaltig durch die Datenschutz Grundverordnung 2018 und kann mit modernen technischen Mitteln verwirklicht werden. Ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen kostet schließlich in der Zukunft dennoch sehr viel Geld und Zeit.
Derzeit haben, so melden viele Medien längst, noch nicht alle die besonders wichtigen Anforderungen erfüllt und es wird noch einige, wahrscheinlich sogar viele Jahre dauern, bis die Datenschutz-Grundverordnung von allen voll verwirklicht wird.
Um eine Flut an Verfahren und Bußgeldern zu vermeiden, ist für die Aufsichtsbehörden folglich zum Schluß noch viel Arbeit notwendig. Damit schafft das, was so konkret und zeitgemäß sein sollte, eine Vielzahl von Novitäten bei der Inkrafttretung.
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