Wieso ein Rechtsanwalt Datenschutzerklärungen erstellt und ein Datenschutzbeauftragter Ihre Webseite DSGVO-konform macht

Eine rechtskonforme Datenschutzerklärung ist seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 unerlässlich. Betreiber einer Website sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Nutzer über die Verarbeitung personenbezogener Daten transparent und verständlich zu informieren. Während Anwälte auf rechtliche Details spezialisiert sind und Datenschutzerklärungen nach den Anforderungen des Datenschutzrechts erstellen, sorgt ein Datenschutzbeauftragter dafür, dass die Webseite als Ganzes DSGVO-konform ist. Hier setzen wir, die max2-consulting GmbH, als Online-Marketing-Agentur mit eigenen Datenschutzbeauftragten einen entscheidenden Vorteil: Wir bieten als Experten eine Kombination aus rechtlicher Präzision und technischer Umsetzung, die für den Betreiber einer Website unentbehrlich ist.


Wieso eine Datenschutzerklärung für Ihre Website unverzichtbar ist

Betreiber einer Website benötigen zwingend eine Datenschutzerklärung auf ihrer Webpräsenz. Gemäß Art. 13 und Art. 14 der DSGVO müssen alle Webseitenbetreiber ihre Besucher klar und umfassend darüber informieren, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, aus welchem Zweck die Daten erhoben werden und wie die Verarbeitung der Daten erfolgt. Besonders bei der Nutzung von Plugins, Tracking-Tools wie Google Analytics oder der Integration eines Kontaktformulars steigt die Komplexität dieser Anforderungen erheblich.

Eine unvollständige oder fehlerhafte Datenschutzerklärung kann schnell eine Abmahnung nach sich ziehen. In solchen Fällen drohen empfindliche Strafen, die die Rechtssicherheit und Reputation eines Unternehmens erheblich gefährden können. Durch die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt, der gezielt Datenschutzerklärungen für Webseiten erstellt, wird gewährleistet, dass die Inhalte den hohen Anforderungen des Datenschutzrechts genügen.


Individuelle Datenschutzerklärung: Warum ein Datenschutzbeauftragter notwendig ist

Ein Rechtsanwalt kann zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Datenschutzerklärung definieren, ein Datenschutzbeauftragter hingegen sichert die operative Umsetzung auf der Webseite. Hier geht es darum, sicherzustellen, dass sämtliche Datenverarbeitungsprozesse, die mit personenbezogenen Daten in Verbindung stehen, lückenlos dokumentiert, integriert und umgesetzt werden.

Ein Beispiel ist die korrekte Einbindung von Plugins. Viele Betreiber von Webseiten nutzen Tools wie Social-Media-Teilebuttons, Analyse-Tools oder Werbe-Plugins, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ein Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass diese Plugins rechtskonform eingebunden sind, ohne dass dabei Verstöße gegen die DSGVO erfolgen.

Ebenso notwendig ist dieser Schritt in Bezug auf die Einbindung von Tools wie Google Analytics, die standardmäßig große Mengen an Daten über Nutzer erheben und analysieren. Ein Datenschutzbeauftragter prüft und minimiert die Risiken solcher Anwendungen, indem er beispielsweise durch technische Anpassungen sicherstellt, dass eine Anonymisierung der IP-Adressen erfolgt.


Anforderungen an die Datenschutzerklärung: Verständlich und umfassend

Damit eine Datenschutzerklärung den Ansprüchen der DSGVO genügt, ist sie nicht nur vollständig, sondern auch verständlich formuliert. Besucher müssen klar erkennen können, welche personenbezogenen Daten sie bei der Nutzung der Website preisgeben. Hierzu zählen insbesondere Angaben zur Datenverarbeitung durch ein Kontaktformular, Angaben zu Drittanbietern sowie Details zu Cookies oder Tracking-Technologien.

Der Aufwand, der hinter der Erstellung einer solchen Erklärung steckt, wird häufig unterschätzt. Standardlösungen oder ein Generator reichen oft nicht aus, da jede Website individuelle Anforderungen erfüllt. Unsere Agentur max2-consulting trägt dem Rechnung, indem wir maßgeschneiderte Datenschutzerklärungen für Webseiten anbieten, die direkt auf die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Internetpräsenz abgestimmt sind.


Drohen rechtliche Konsequenzen ohne datenschutzkonforme Umsetzung?

Die Missachtung der DSGVO führt unweigerlich zu rechtlichen Konsequenzen. Insbesondere, wenn sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist die Transparenz darüber in einer Datenschutzerklärung nicht verhandelbar. Drohende Abmahnungen oder gar Bußgelder seitens Aufsichtsbehörden sind im schlimmsten Fall nur der Beginn einer Kette von negativen Folgen für Unternehmen.

Doch selbst wenn die rechtlichen Grundlagen stimmen, reicht das allein nicht aus. So müssen Betreiber sicherstellen, dass Techniken wie Tracking ebenfalls DSGVO-konform eingebunden werden. Nur durch die Verbindung von juristischer Expertise und technischer Umsetzung kann sichergestellt werden, dass Webauftritte datenschutzrechtlich unangreifbar bleiben.


max2-consulting: Datenschutz, Webdesign und mehr aus einer Hand

Wir von max2-consulting sind spezialisiert auf eine ganzheitliche Lösung für Ihre Webseite. Als Online-Marketing-Agentur mit Datenschutzbeauftragten erkennen wir genau, wo die Herausforderungen für Unternehmen liegen. Sowohl bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihre Website als auch bei der Umsetzung aller technischen Anforderungen sorgen wir für Ihren umfassenden Datenschutz im Internet.

Darüber hinaus bieten wir umfassenden Service aus einer Hand – von individualisiertem Webdesign, der Entwicklung datenschutzsicherer Websites bis hin zur vollständigen Betreuung Ihrer Social-Media-Kanäle. Wir kombinieren datenschutzkonformes Arbeiten mit nutzerfreundlichem und skalierbarem Design, das auf langfristigen Erfolg ausgerichtet ist. Gleichzeitig entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, wie beispielsweise die optimale Anpassung an beliebte WordPress-Themes wie Avada und sorgen für eine regelmäßige Wartung und Aktualisierung Ihrer digitalen Auftritte.


Fazit: Datenschutzerklärung und DSGVO als Grundlage moderner Webseiten

Die Kombination aus rechtskonformer Datenschutzerklärung und operativem Datenschutz ist für moderne Webseiten unerlässlich. Mit einem Team aus Anwälten und Datenschutzbeauftragten setzen wir von max2-consulting auf eine nahtlose Symbiose von Recht und Technik. So wird Ihre Website nicht nur rechtskonform, sondern auch optimal aufgestellt, um den Anforderungen der heutigen digitalen Geschäftswelt zu entsprechen.

Entscheiden Sie sich für Sicherheit und Qualität und setzen Sie auf eine zukunftsfähige Lösung, die Sie bei uns finden.