Google Signals: Wie steht das Neue Analytics-Feature mit dem Datenschutz?

Bei Google Signals handelt es sich, um eine sich im derzeit noch Rollout befindende Erweiterung von Google-Analytics, die sich zudem noch derzeit als Beta-Version deklariert. Aus diesem Grund steht die Analytics-Erweiterung aktuell noch nicht jedem Nutzer zur Verfügung.

Die Nutzung von Google Signals

Bei Nutzern, welche Analytics auf Ihrer Website einsetzen, kann es sein, dass Google anbietet Signals zu aktivieren. Bei Bestätigung bzw. Aktivierung werden durch die Signals-Funktionen, die Steuerelemente für Remarketing und Funktionen für Werbeberichte ersetzt.

Die Funktionsweise von Google-Signals und der Datenschutz

Auf den ersten Blick bewirkt die neue Analytics-Erweiterung, dass man einen größeren Einblick in Statistiken der eigenen Webseite erhält. Dies bezieht sich insbesondere auf die Besucher der Webseite.

Im Unterschied zu vorher nutzt Google dabei jedoch nun ein sogenanntes “Cross Device Tracking”. Bei dem Cross Device Tracking handelt es sich um einen Mechanismus, der stark mit den Log-ins im Google Netzwerk zusammen fungiert und daher die Möglichkeit hat, mehrere Webseiten-Besuche eines einzelnen Besuchers, ausschließlich diesem zuzuordnen.

Dies soll im Optimalfall auch dann der Fall sein, wenn der jeweilige Nutzer mit der Seite über verschiedene Devices interagiert, sei es Tablet-PC, Smartphone oder Notebook.

Hinsichtlich des Datenschutzes ist es so, dass den Nutzern von Google-Analytics direkt keine Nutzerprofile zugänglich gemacht werden. Vielmehr bekommt man Statistiken ausgehändigt, die von dem Google-Netzwerk ge-tracked wurden, basierend auf einem spezifischen Google-Konto, worüber die verschiedenen Conversions abgelaufen sind.

Anders sieht es jedoch für Google selbst aus, denn diese können theoretisch die gesammelten Daten auf den einzelnen Nutzer zurückführen. Schließlich baut das Tracking der Conversions auf dem Google-Konto auf, worüber ein Nutzer angemeldet ist.

Google nutzt hier die Daten der Nutzer, die in ihren Google-Konto-Einstellungen die Option „personalisierte Werbung“ aktiviert haben. Für die Berichtsdaten gilt laut Google ein fester, vordefinierter Grenzwert.

Die Nutzung dieser Daten sollte möglich sein, da ein solcher Vorgang keine personenbezogenen Daten aushändigt. So ist es zumindest, für die Nutzer von Google-Analytics.

Google selbst kann allerdings diese Daten auf einzelne Nutzer zurückführen, da diese über ihr Google-Konto eingeloggt sind. Die Konto-Einstellung „personalisierte Werbung“ scheint zumindest derzeit ein Opt-out zu sein, womit Google, aktuell keine Einwilligung für das Cross Device Tracking einholt, sondern lediglich eine Widerspruchsmöglichkeit zur Verfügung stellt.

Welche Ähnlichkeiten gibt es gegenüber Facebook-Insights?

Im Vergleich zu den bereits bekannten Funktionen von Facebook-Insights, gibt es hier schon klare Ähnlichkeiten der beiden Analytic-Tools. Facebook Insights bietet seinen Nutzern ebenfalls die Möglichkeit, auf Nutzer-Statistiken zurückzugreifen, die mit der eigenen erstellen Kampagne interagieren. Der Funktionsumfang von Facebook Insights und der Einblick in die zur Verfügung gestellten Statistiken, ist hier jedoch nochmals eine ganze Nummer größer. Behörden und Datenschutzbeauftragte haben in der Vergangenheit schon Entscheidungen im Zusammenspiel mit dem EuGH herbeigeführt, die sich auf ein sogenanntes Joint Controller Verhältnis bezogen haben.

Es stellt sich zum Abschluss nun noch die Frage, wie man als Nutzer von Analytics bzw. Signals vorgehen sollte. Laut Google ist es so, dass die Statistiken nicht direkt personenbezogenen für die Nutzer von Analytics zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist bis hierhin erst einmal davon auszugehen, dass sich Google-Signals weiterhin aktivieren lässt und man auf die jeweiligen Statistiken zurückgreifen kann.

 

Empfehlung für Nutzer von Google-Analytics

Google gibt an, dass dies auch mit aktuellen Richtlinien der DSGVO einhergeht. Es ist allerdings zu empfehlen, dass Betreiber von Webseiten, Blogs und Co., eine Ergänzung in der Datenschutzerklärung der Webseite vornehmen.

Für die genaue Formulierung auch hinsichtlich der neuen Funktionen von Google-Signals sollte man sich am besten an einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten zu wenden.