FAQs

FAQs2019-10-04T14:41:53+02:00
Datenschutzbeauftragter, was ist beim Interessenkonflikt zu beachten?2019-10-04T14:40:29+02:00

“Die DSGVO legt fest, dass es bei den dort geregelten Aufgaben und Pflichten des DSB, sowie der weiteren Aufgaben und Pflichten, die der Datenschutzbeauftragte ebenfalls wahrnimmt, wichtig ist, dass folglich dabei keine Interessenkonflikte entstehen dürfen.

Artikel 38 Abs. 6 Satz 1 DSGVO:
„Der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen.“

Artikel 38 Abs. 6 Satz 2 DSGVO:
„Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.“”

Datenschutzbeauftrager, Warum ist einer nötig?2019-10-04T14:39:12+02:00

Die DSGVO legt für bestimmte Konstellationen unmittelbar die Pflicht fest, einen DSB zu benennen (Art. 37 Abs. 1 DSGVO). Mitgliedstaaten haben darüber hinaus auch die Befugnis, die Benennung eines DSB vorzuschreiben (Art. 37 Abs. 4 DSGVO). Vorgabe im BDSG-alt § 4f BDSG und BDSG-neu § 38.

Nach oben