DSGVO Bußgelder – Das sind die Konsequenzen

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind die Anforderungen an den Datenschutz erheblich gestiegen – und ebenso die Risiken für Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen. Die Aufsichtsbehörde kann bei einem Verstoß gegen die DSGVO erhebliche Bußgelder verhängen, die je nach Schwere des Vergehens in die Millionen gehen können. Doch welche Strafen drohen konkret und wie können Unternehmen Bußgelder vermeiden?

Warum die DSGVO Bußgelder so ernst zu nehmen sind

Die DSGVO sieht in Artikel 83 Abs. 4–6 klare Regeln vor, wann und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt werden darf. Diese sogenannten DSGVO-Bußgelder dienen nicht nur als Strafe, sondern auch als abschreckendes Mittel, um Unternehmen zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu bewegen.

Ein Verstoß kann dabei viele Formen annehmen: von unzureichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen über fehlerhafte Informationspflichten bis hin zu unerlaubter Datenweitergabe. Wenn eine Aufsichtsbehörde einen Verstoß gegen die DSGVO feststellt, kann sie eine Sanktion oder sogar mehrere Bußgelder verhängen.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung gelten zwei Bußgeldstufen:

  1. Bis zu 10 Millionen EUR oder 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres,

  2. oder bis zu 20 Millionen EUR bzw. 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Diese hohen Bußgelder sollen sicherstellen, dass Verstöße gegen die DSGVO sowohl verhältnismäßig und abschreckend geahndet werden. In der Praxis bedeutet das: Selbst kleinere Datenschutzverstöße können teuer werden.

Beispiele für Bußgelder nach DSGVO in Deutschland und Europa

In Deutschland und Europa wurden bereits zahlreiche Fälle bekannt, in denen die Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld wegen verschiedener Datenschutzverstößen:

  • Eine große Handelskette verhängte ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 200.000 EUR, weil Kundendaten unzureichend geschützt wurden.

  • Eine Krankenkasse erhielt ein Bußgeld in Höhe von 40.000 EUR, nachdem die Aufsichtsbehörde feststellte, dass Gesundheitsdaten ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen verarbeitet wurden.

  • Ein Telekommunikationsanbieter verhängte ein Bußgeld in Höhe von 20 Millionen EUR, weil unbefugte Zugriffe auf Kundendaten möglich waren.

Diese Fälle zeigen: Ein Verstoß wird selten ignoriert. Wenn die Behörde feststellt, dass technische und organisatorische Maßnahmen fehlen oder unzureichend sind, wird ein Bußgeld in Höhe von mehreren EUR verhängt.

Auch der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit betont regelmäßig, dass Bußgelder für bestimmte Datenschutzverstöße verhängen werden müssen, um die Geltung der DSGVO zu sichern.

Was Unternehmen tun können, um Bußgelder zu vermeiden

Damit keine Sanktion droht, sollten Unternehmen stets sicherstellen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-konform erfolgt. Das bedeutet konkret:

  • Technische und organisatorische Maßnahmen regelmäßig prüfen und dokumentieren.

  • Interne Datenschutzprozesse und Schulungen einführen.

  • Einen Datenschutzbeauftragten benennen, sofern das BDSG oder die DSGVO dies vorschreibt.

  • Regelmäßig mit der Aufsichtsbehörde oder externen Beratern zusammenarbeiten, um Risiken frühzeitig zu erkennen.

Wenn ein Verstoß gemeldet wird, prüfen die Behörden, ob die Reaktion des Unternehmens angemessen war. Eine offene und schnelle Kommunikation kann dazu beitragen, dass die Aufsichtsbehörde von einer geringeren Sanktion absieht oder ein niedrigeres Bußgeld verhängt.

Fazit: DSGVO Bußgelder – teuer, aber vermeidbar

Die DSGVO wurde eingeführt, um den Datenschutz zu stärken – und Verstöße dagegen konsequent zu ahnden. Ob DSGVO-Verstöße durch Unwissenheit, technische Fehler oder fehlende Prozesse entstehen – die Konsequenzen sind ernst. Ein Bußgeld oder eine Geldbuße kann das Vertrauen von Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit nachhaltig beschädigen.

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