Datenschutzbeauftragter für Steuerberater – ist das notwendig?
Durch die Einführung der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung sind Steuerberater in der Pflicht mehr für den Schutz der Daten von Klienten zu sorgen. Im Detail müssen sie per Gesetz eine Nachweispflicht erbringen, welche genau belegt ob und wie die Daten der Kunden geschützt werden. Ein Datenschutzbeauftragter soll demnach in Zukunft etwaige datenschutzrechtliche Anliegen prüfen und muss von dem Steuerberater oder der Steuerkanzlei berufen werden.
Höhere Anforderungen trotz Verschwiegenheitspflicht
Obwohl Steuerberater und Steuerkanzleien bereits durch die Verschwiegenheitspflicht wichtige personenbezogene Daten nicht weiterreichen dürfen ist dies nicht ausreichend. Auch wenn man die neuen Regelungen des DSGVO in Betracht zieht. Explizit sind Steuerkanzleien nun per Gesetz dazu verpflichtet, dass ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen tätig wird.
Zwingend notwendig ist dies jedoch erst ab einer Mitarbeiteranzahl von mehr als neun Personen, welche mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Ein Datenschutzbeauftragter für Steuerberater kann ein externer, aber auch ein interner Mitarbeiter sein. Hauptsache er hat die entsprechende Ausbildung und ist nicht in der Personalabteilung oder dem IT-Bereich der Kanzlei tätig. Das ist aufgrund der möglichen Interessenkonflikte Vorschrift. Somit ist in vielen Steuerkanzleien ein externer Datenschutzbeauftragter aktuell das richtige Mittel um DSGVO-konform auch in Zukunft seine Leistung am Markt anbieten zu können.
Auch kleinere Kanzleien müssen sich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Qualitativ gelten für sie die selben Regeln wie für alle anderen. Jedoch kann einer der Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter für Steuerberater agieren ohne dies als zusätzliche Stelle ausschreiben zu müssen. Dieser muss laut DSGVO natürlich ebenfalls eine spezielle Ausbildung bekommen um personenbezogene Daten umfassend schützen zu können.
Mit der richtigen Vorsorge in die Zukunft
Um den neuen Verordnungen zukünftig zu entsprechen, ist es nun notwendig eine Strategie für die Zukunft zu entwickeln. Egal ob kleine oder große Kanzlei, alle müssen sich mit dieser Thematik auseinandersetzen um Bußgelder zu vermeiden.
Zu entscheiden gilt nun, ob das entsprechende Wissen intern aufgebaut werden soll oder ob es strategisch sinnvoller ist einen externen Dienstleister zu beauftragen. So oder so werden auf die Steuerkanzleien in nächster Zeit mehr Kosten zukommen, welche sich mit Sicherheit auch auf die Kunden auswirken werden.
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