DSGVO Angst vor Strafen hat kuriose Auswirkungen – Berechtigte Sorge oder übertriebene Reaktion?
Die DSGVO oder einfacher gesagt, der neue Datenschutz im Internet sorgt für Missverständnisse und das hat kuriose Auswirkungen. Angst vor Strafen bei Fehltritten erzeugt hier Reaktionen, die kaum mehr nachzuvollziehen sind und keine Rationalität zeigen.
Diese Verunsicherung der Internetnutzer treibt seltsame Blüten, die vielen betroffenen Personen und Institutionen, wie etwa Schulen, dem Kindergarten, Seniorenheimen scheinbar nur Verwunderung und Unsicherheit bringt. Das treibt seltsame Blüten für Schulkinder, ältere Menschen und im Allgemeinen bei der Umsetzung des neuen Datenschutzes. So entstehen kuriose Zustände und viele Fragen sich wie wird sich so etwas fortsetzen.
Kuriositäten rund um den Datenschutz mit der Datenschutzgrundverordnung
Die Sicherheit und Sensibilität im Umgang mit Daten ist gefragt und soll über den neuen Datenschutz praktiziert werden. Das ist das Ziel und bei dieser Umsetzung schießen viele Bemühungen über das Ziel hinaus. Beispiele für kuriose Vorgänge dieser Art findet man an Schulen, die etwa Jahrgangsfotos nicht mehr mit Beschreibungen zum Namen der Absolventen beim Abitur versehen. Ein weiteres Beispiel bildet die Arztpraxis, bei der Stamm-Patienten auf einmal nur noch eine Nummer sind und Formulare neugestaltet werden, damit Patienten ihre Daten verschlüsseln lassen. Ob im Kindergarten oder bei Senioren die auf einmal nicht mehr zur Weihnachtsfeier der kommunalen Veranstalter eingeladen werden können, da der Datenschutz wichtiger ist und man nicht mehr wie gewohnt die Teilnehmer im Meldeamt ermitteln kann. Briefträger, welche die zukünftige Post nicht mehr am Briefkasten einwerfen können, weil an Mietobjekten nur noch Nummern als Kennzeichnung der Bewohner zulässig sind, da man den Datenschutz einhalten muss. Das sind nur einige Beispiele und bei Gemeinschaftsfotos und Fotos an sich, bei denen Personen und auch private Gebäude aufgenommen werden, ist die Verunsicherung der Nutzer noch größer. So erkennt man deutlich, hier muss der Gesetzgeber bei der Schulung und Aufklärung wirklich einmal nacharbeiten und für Klarheit bei Datenschutz sorgen.
Übertriebene Reaktionen bei der Umsetzung der DSGVO oder nur berechtigte Sorge?
Die Datenschutzgrundverordnung in ihrer neu eingeführten Form treibt viele verunsicherte Verantwortliche in eine Art Überreaktion. oder übertriebene Reaktion? Das zumindest drängt sich als erster Eindruck dem Betrachter auf, wenn er diese Blüten der Umsetzung erlebt. Es ist die Angst vor Bestrafung und dem Ungewissen, denn es zeigen sich Kuriositäten, bei denen sich viele Betroffene Fragen ob man Schildbürgerstreichen aufgesessen ist. Es scheint so, dass es keine wirkliche Aufklärung zur Umsetzung gegeben hat und hier sollte man einmal nacharbeiten und diese Beratung suchen. Doch wer weiß wirklich wie man am besten die DSGVO in den täglichen Alltag bei der Arbeit mit Nutzer Daten umsetzt? Etwa in der Arztpraxis die man jahrelang besucht hat, wird man beispielsweise nur noch zu einem numerischen Patienten, dessen reale Identität geheim ist. Auch in der Schule sollen Schüler keine Namen mehr tragen, sondern auch hier gilt die Verschlüsselung der realen Daten. Vorsicht ist zwar geboten und persönliche Daten sollen geschützt werden, doch einige Verantwortliche haben wohl das Ziel dieser Maßnahmen nicht richtig verstanden. Es entstehen so im Alltag lächerliche Pannen, die nur ein Lächeln erzeugen und wieder neue Angst erzeugen.
Jeder wird angeblich zur Nummer beim neuen Datenschutz?
Die Kuriositäten beginnen mit einem Missverständnis und Schulkinder, Senioren und weitere Personenkreise verstehen bei einer Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung teilweise die Welt nicht mehr. Viele Betroffene fragen sich auch wie soll das enden, wenn alle wegen des Datenschutzes nur noch eine Nummer sind und niemand angeblich mehr weiß wer man selbst ist. Scheinbar sind auch nur wenige Kenntnisse zum neuen Datenschutz mit dem Umgang der Persönlichkeit wirklich bekannt. Verunsicherung macht sich breit, etwa bei Fotos und insbesondere Gemeinschaftsfotos, bei denen eine Gruppe von Personen abgelichtet wird. Muss etwa jeder gefragt werden und muss hier auch wirklich immer der neue Datenschutz umgesetzt werden?
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