Tracking ist ein fester Bestandteil moderner Websites. Ob zur Analyse des Nutzerverhaltens, zur personalisierte Werbung oder zur Optimierung von Inhalten – Websitebetreiber möchten wissen, was auf ihren Seiten passiert. Doch seit Einführung der DSGVO und des TTDSG hat sich in Sachen Datenschutz und Datenverarbeitung vieles geändert. Heute dürfen personenbezogene Daten nicht mehr einfach erhoben oder ausgelesen werden. In diesem Beitrag erfährst du, welche Arten des Trackings es gibt, wann eine Einwilligung notwendig ist und wie du dein Webtracking datenschutzkonform gestalten kannst.
Tracking und Datenschutz – was ist erlaubt?
Beim Tracking werden Daten über das Verhalten von Websitebesuchern gesammelt, um etwa Nutzerprofile zu erstellen oder das Nutzerverhalten besser zu verstehen. Solche Nutzerdaten gelten häufig als personenbezogen oder personenbezogene Daten, wenn sie Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Damit greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).
Laut § 25 TTDSG und DSGVO dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn die Einwilligung der Nutzer vorliegt oder ein berechtigtes Interesse besteht. Das heißt: Vor dem Einsatz von Cookies oder anderen Tracking Tools muss eine vorherige Einwilligung durch ein Cookie-Banner eingeholt werden. Erst wenn der Nutzer zugestimmt hat, dürfen Daten erhoben oder ausgelesen werden.
Beispiele für Tracking Tools sind:
-
Google Analytics
-
Matomo
-
etracker
Gerade bei Google Analytics ist besondere Vorsicht geboten, da hier Daten an Google in Drittländer übermittelt werden. Nur wenn du Google Analytics datenschutzkonform einsetzt und ein AV-Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) abgeschlossen wurde, bleibt die Nutzung rechtlich sicher.
Auch die Aufsichtsbehörde achtet streng darauf, dass die Einhaltung der Datenschutzvorschriften gewährleistet ist. Verstöße gegen die Datenschutz und die Informationsfreiheit können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Welche Tracking-Methoden gibt es?
Lesen Sie hier:
1. Klassisches Webtracking
Beim Webtracking bzw. Tracking über Cookies werden kleine Textdateien auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert. Diese Verwendung von Cookies hilft dabei, wiederkehrende Besucher zu erkennen und anonymen Daten über ihr Verhalten zu sammeln. Wichtig ist, dass vorherige Einwilligung durch die Nutzer erfolgt und diese ihren Widerruf jederzeit erklären können.
2. Fingerprinting
Beim Fingerprinting werden Merkmale des Endgeräts wie Bildschirmauflösung, Browsertyp oder installierte Plugins erfasst, um ein eindeutiges Profil zu erstellen. Diese Methode gilt datenschutzrechtlich als besonders kritisch, da sie auch ohne Cookies personenbezogene Daten sammelt.
3. Serverseitiges Tracking
Eine moderne Alternative ist das serverseitiges Tracking. Hier werden Daten erhoben, ohne dass sie direkt auf dem Gerät des Nutzers getrackt werden. Das kann helfen, das Tracking datenschutzkonform zu gestalten und die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten. Auch datenschutz durch Technikgestaltung spielt hier eine wichtige Rolle.
4. Consent- und Privacy-Tools
Consent Tools helfen Websitebetreibern, die Einwilligung eingeholt und dokumentiert zu haben. Sie steuern, wann Scripts oder Tracking Tools eingebunden werden dürfen, und unterstützen bei der Erstellung rechtssicherer Prozesse. So kann das Tracking auch unter Beachtung des Datenschutzrechts stattfinden.
Tracking datenschutzkonform gestalten
Um Tracking DSGVO-konform zu gestalten, müssen Webseitenbetreiber sicherstellen, dass sie die Zustimmung der Nutzer haben. Dabei gilt:
-
Die Einwilligung muss verständlich und freiwillig erfolgen.
-
Nutzer müssen ihren Widerruf jederzeit erklären können.
-
Es darf nur das Tracking stattfinden, dem der Nutzer zugestimmt hat.
-
Alle erhobene Daten müssen zweckgebunden verarbeitet werden.
Der Einsatz von Cookies ist nur mit Einwilligung erlaubt – außer es handelt sich um technisch notwendige Cookies. Wer Tracking Tools wie Google Analytics nutzt, sollte prüfen, ob die Lösung wirklich datenschutzkonform im Unternehmen eingesetzt werden kann.
Alternativen wie etracker oder Matomo bieten Möglichkeiten, das Tracking auf Basis von anonymen Daten durchzuführen. Dadurch wird keine direkte Verbindung zu personenbezogenen Daten hergestellt, was datenschutzrechtlich oft vorteilhafter ist.
Fazit: Datenschutzfreundliches Tracking ist möglich
Tracking und Datenschutz müssen sich nicht ausschließen – aber sie erfordern klare Prozesse und rechtssichere Umsetzung. Ob Cookie-Einwilligung, Consent Management oder Fingerprinting – wichtig ist, dass du als Websitebetreiber den Überblick behältst.
Wenn du sicherstellen willst, dass dein Tracking datenschutzkonform und dsgvo-konform umgesetzt ist, unterstützen wir dich dabei.
Wir prüfen dein Webtracking, helfen bei der rechtssicheren Einbindung von Tools wie Google Analytics, etracker oder Matomo und sorgen für klare Privacy- und Consent-Strukturen.
Kontaktiere uns jetzt – wir helfen dir, dein Tracking sicher, transparent und gesetzeskonform zu gestalten!

Hinterlasse einen Kommentar