Erstellung einer Datenschutzerklärung für Ihre Webseite
Kaum eine gesetzliche Vorgabe bringt Webseitenbetreiber so ins Schwitzen wie die Pflicht, eine aktuelle Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite zu integrieren. Insbesondere Privatpersonen und Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen (kurz KMU) sind von den Anforderungen meist überfordert.
Wir haben genau hierfür 2 Angebote entwickelt!
Wir erstellen Ihnen nicht nur die Datenschutzerklärung für Ihre Webseite, sondern prüfen vorab ob Ihre Webseite überhaupt “sicher” ist und alle Vorgaben basierend auf die DSGVO vorhanden und richtig umgesetzt sind. Während sich unser Paket: max2-secure „Executive“ an ambitionierte Webseitenbetreiber richtet, die “selbst Hand anlegen” und ihre Webseite pflegen und weiterentwickeln und natürlich somit auch selbst die Anpassungen eine DSGVO-konforme Umsetzung übernehmen, richtet sich unser Paket: max2-secure „Executive plus“ als All-Inclusive-Variante an Webseitenbetreiber die für Ihre Webseite das beliebte CMS “WordPress” einsetzen. Als WordPress Agentur haben wir das notwendige Know-How Ihre WordPress Webseite genau an die Bedingungen der DSGVO anzupassen.
Erstellung einer Datenschutzerklärung:
Paket: max2-secure „Executive“
Sie pflegen und überarbeiten Ihre Webseite selbst oder haben einen Dienstleister die dies für Sie übernimmt – dann ist Paket: max2-secure „Executive“ für Sie ideal!
Paketinhalt: Nach einem umfassenden Webseiten-Check erstellt max2-consulting exakt auf die erfassten Bedarfe zugeschnittene Texte zur Verwendung als Datenschutzerklärung, Impressum und Haftungsausschluss für genau diese Webseite.
Fertigstellung: ca. 3-4 Tage nach Beauftragung.
Angebotspreis: 474,81 Euro inkl. 19% MwSt., entspricht 399.- Euro netto
Erstellung einer Datenschutzerklärung
inkl. WordPress Anpassungen:
Paket: max2-secure „Executive plus“
Sie besitzen eine WordPress Webseite und können / wollen die Anpassungen der Webseite an die DSGVO nicht selbst übernehmen – dann ist das Paket: max2-secure „Executive“ für Sie ideal!
Paketinhalt: Nach einem umfassenden Webseiten-Check überarbeitet max2-consulting die bestehende WordPress Webseite (> Version 4.9) sowie die integrierten Plugins/Themes , und erstellt exakt auf die erfassten Bedarfe zugeschnittene Texte zur Verwendung als Datenschutzerklärung, Impressum und Haftungsausschluss für genau diese Webseite.
Ein evtl. Mehraufwand der Anpassungen / Updates / Backups etc. wird nach genauer Sichtung der WordPress Installation benannt.
Fertigstellung: ca. 5-6 Tage nach Beauftragung.
Angebotspreis: 712,81 Euro inkl. 19% MwSt., entspricht 599.- Euro netto
Die Grundlagen für einer Datenschutzerklärung für Ihre Webseite
Eines der übergeordneten Themen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Grundsatz der Transparenz. Personen die eine Webseite besuchen sollen demnach umfassend darüber informiert werden, wie der jeweilige Verantwortliche (…also der Webseitenbetreiber) ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
Das Telemediengesetz (TMG) forderte in § 13 Abs. 1 S. 1 TMG bisher, dass jeder Websitebetreiber den Websitebesucher „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten […] in allgemein verständlicher Form unterrichtet“. Das TMG basiert auf der ePrivacy-Richtlinie, die durch die ePrivacy-Verordnung abgelöst werden soll. Letztere lässt weiterhin auf sich warten und es ist auch noch unklar, ob diese neue ePrivacy-Verordnung konkrete Regelungen zu den Informationspflichten für Webseiten enthalten wird.
Daher müssen jetzt und wohl auch in Zukunft die Regelungen in Art. 12 ff. DSGVO in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden, um dem Grundsatz der Transparenz umzusetzen. Durch den Erwägungsgrund 58 DSGVO, welcher ausdrücklich eine Veröffentlichung der Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO im Internet als Option ausweist, wird dies untermauert und bestätigt.
Nach Art. 12 DSGVO sollen die Informationen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache erteilt werden. Ein Abschreiben des Gesetzes ist demnach nicht gewünscht. Damit die Datenschutzerklärung einer Webseite leicht auffindbar ist, sollte diese von der Startseite aus und auch von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks unter einem Link mit eineindeutiger Bezeichnung, also „Datenschutz“, „Datenschutzerklärung“ oder „Datenschutzhinweise“ abrufbar sein.
Damit ein Webseitenbetreiber eine faire und transparente Verarbeitung gewährleisten kann, muss nicht nur über die eigene Verarbeitung der personenbezogenen Daten (z. B. Kontaktformular und Newsletter) informiert werden, sondern auch über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die durch Dritte veranlasst werden, d. h. die Verarbeitung von in die Website integrierte Dienste oder Dienstleistungen (z. B. Social-Sharing, Social-Sign-In, Website-Nutzungsanalysen oder Retargeting).
Weitere Details zur Verarbeitung in datenschutzkritischen Staaten (z. B. den USA) dürfen dabei ebenso wenig fehlen, wie die Möglichkeit einer rechtskonformen Widerspruchsmöglichkeit. Hierfür sollten Verantwortliche nicht nur die nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen, sondern gegebenenfalls auch die nach Art. 14 DSGVO nötigen Angaben zur Verfügung stellen.