DSGVO – Wie hinderlich ist der Datenschutz für Wirtschaft – Auswirkungen und Folgen des Datenschutzgesetzes
Die seit 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung, welche bewirken soll, dass Europa eine weltweite Vorreiterrolle beim Datenschutz einnimmt, sorgt einer Umfrage vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW zufolge für erhebliche Probleme und Schwierigkeiten in europäischen und auch besonders deutschen Unternehmen.
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Auswertung Umfrage vom ZEW (Zentrum f. Europ. Wirtschaftsforschung)
Insgesamt geben ca. 60 Prozent der 600 befragten Unternehmen an, durch die DSGVO immensen Behinderungen beim täglichen Geschäft ausgesetzt zu sein. Unklare Regelungen und Überregulierung würden die Handlungsfreiheit unserer Unternehmen beeinträchtigen und seien kontraproduktiv.
20 Prozent der Informationswirtschaft sind sogar der Auffassung, dass die DSGVO eine grundlegende Gefahr für die deutsche und europäische Wirtschaft darstellt und die europäische Macht dadurch extrem geschmälert wäre.
Man zeigt sich besorgt, dass Innovationen und die Anwendung neuartiger Technologien regelrecht durch die neuen Verordnungen blockiert und Geschäftsabläufe erheblich erschwert würden sowie ein hoher bürokratischer Aufwand entstehe.
Hinzu kommt, dass die Unternehmen zusätzlich zu hohen Einbußen und sonstigen finanziellen Verlusten viel Geld in die fachgerechte Schulung ihrer Mitarbeiter im Umgang mit der Datenschutzrichtlinie investieren müssen, damit die Fehler möglichst kleingehalten werden.
Laut einer Umfrage des DIHK bemängeln 90 Prozent der Unternehmen die übertriebene Bürokratie, 60 Prozent den hohen oder sehr hohen personellen Aufwand und 70 Prozent einen hohen bis sehr hohen finanziellen Einsatz.
Es wird sogar ein Umsatzrückgang befürchtet. Vor allem Unternehmen mit Ausrichtung auf den digitalen Raum fürchten nun hierdurch Einbußen, da sie ohne Verletzung oder aus Angst vor hohen Strafen der neuen Datenschutzrichtlinien ihr Geschäft nicht weiter in dem Maße weiterführen können. Manche geben sogar aufgrund dessen ihr Geschäftsmodell auf oder schränkten es zumindest stark ein.
Auch sehen sich Unternehmen von massenhaften Anfragen seitens der Bürger hinsichtlich ihrer Datenabspeicherung konfrontiert. Dadurch muss eine personelle Aufstockung erfolgen, um die erfolgreiche Bearbeitung dieser Anfragen überhaupt zu gewährleisten.
Konkurrenz zu Handelspartnern und Mitgliedstaaten
Doch wäre nicht nur die Unsicherheit und Verwirrung, die durch die neuen Datenschutzregeln gestiftet wird, hinderlich, sondern sorgt auch im weltweiten Vergleich für einen Abwärtstrend der Geschäfte, obwohl die DSGVO den Handel im Gegenteil sogar optimieren sollte. Die Anzahl der Unternehmen, die uns aufgrund der Datenschutzgrundverordnung gegenüber unseren Handelspartnern in einem Wettbewerbsvorteil sehen, beschränkt sich lediglich auf 5 Prozent.
Auch sorgt es für Aufsehen, dass die Datenschutzrichtlinie in einigen Ländern der EU unterschiedlich ausgelegt wird. Die deutsche Wirtschaft, die infolge der etwas strengeren Auslegung Deutschlands stärker betroffen ist, fürchtet auch einen Wettbewerbsnachteil für Deutschland innerhalb der EU, denn durch diese abweichenden Deutungen könnte es für internationale Unternehmen nachher ein Nachteil sein in Deutschland zu produzieren.
Höhere Strafen
Infolge der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung wurde auch der Strafrahmen für Verstöße deutlich ausgeweitet von ehemals 300.000 Euro auf bis zu 20 Millionen Euro bei Vergehen. Allerdings können als Alternative auch vier Prozent des Jahresumsatzes beschlagnahmt werden.
Heftig kritisiert werden vor allem die unklaren Angaben oder aber auch sich widersprechende Formulierungen. Das führe zu großer Unsicherheit in den Unternehmen, die in Folge der Ungenauigkeit fürchten, schon längst gegen die Datenschutzrichtlinien verstoßen zu haben.
Die Zahl der gemeldeten Verstöße gegen das neue Datenschutzgesetz ist seit deren Einführung nachweislich stark angestiegen, um das Dreifache von 2018 bis 2019.
Drastische Verschlimmerung durch Corona-Virus
Durch die Corona-Krise treten die zahlreichen Schwierigkeiten durch die Last der Vorgaben noch einmal verschärft auf. Besonders vom Mehraufwand betroffen sind aber gar nicht große Konzerne, sondern hauptsächlich kleine und mittelständige Unternehmen.
Trotz den sowieso schon durch die Schließungen und Umsatzeinbrüche gefährdeten Unternehmen haben sich diese zusätzlich mit den nötigen Auflagen auseinanderzusetzen. Manche fordern, die Bearbeitung der Datenschutzregeln auf die Zeit nach der Bewältigung der Krise aufzuschieben.
Behörden sollen unterstützen
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer DIHK kritisiert die erheblichen Kosten durch den Einsatz der Unternehmen, die den EU-Regelbetrieb infolge der Corona-Pandemie gewährleisten müssen. Der enorme Arbeitsaufwand würde aber von den Kunden und Geschäftspartnern weder erfasst noch anerkannt werden.
Auch wird gefordert, kleine und mittelständige Unternehmen von der Informations- und Dokumentationspflicht mehr zu befreien.
Die Aufsichtsbehörden wären am Zug, Hilfestellung zu leisten, indem sie ihre Vorgaben verdeutlichen und Richtlinien oder auch Anwendungshilfen bieten.
Zudem soll nicht jedes Unternehmen etliche Datenschutzbeauftragte beschäftigen müssen.
Doch auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BdA übt scharfe Kritik an dem neuen Datenschutzgesetz. Sie postuliert in Krisensituationen wie zurzeit mit dem Corona-Virus den Datenschutz den Gegebenheiten anzupassen, wie auch ein Bundesdatenschützer gefordert hat.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH hofft auch auf eine Befreiung von der Dokumentationspflicht und auf eine praxisnahe Gestaltung, damit das Datenschutzgesetz weiterentwickelt werden kann und in Zukunft nicht mehr solch eine Belastung darstellt.
Fazit: EU überprüft Datenschutzgesetz
Es liegt jetzt an der Europäischen Kommission in Brüssel hier Klarheit zu schaffen. Durch die Prüfung der DSGVO-Richtlinien seitens der EU-Kommission durch Datenschützer tritt möglicherweise eine Veränderung auf, da die Europäische Kommission den dazu verfassten Bericht dem Europäischen Rat und dem Europäischem Parlament vorlegen wird.
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