DSGVO Kopplungsverbot Personenbezogene Daten dürfen erhoben und verarbeitet werden, wenn der Betroffene in die Verarbeitung freiwillig eingewilligt hat. Die Einwilligung ist grundsätzlich unfreiwillig und unwirksam, wenn sie an einen Vertrag gekoppelt wird (Kopplungsverbot), also Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist so die DSGVO. Das Verbot der Koppelung von Einwilligung und Vertragsabschluss […]
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